Einfache Buchführung - Doppelte Buchführung - ?

Hallo,
wir (mein Mann und ich) möchten in kürze ein Gewerbe nebenberuflich anmelden. Da unser Umsatz anfangs noch gering sein wird, würde eine einfach Buchführung (Einnahme-Überschuss Rechnung) reichen. Jedoch wurde uns empfohlen für uns selbst die doppelte buchführung zu führen. Da wir jedoch buchhaltungstechnisch Neulinge sind meine Frage. Was brauche ich alles für die doppelte Buchführung??? Und was gehört in diese Tabellen alles rein? Von der Schulzeit (lang lang ist´s her) sind außer T-Konten und Buchungssätze nicht mehr viel hängen geblieben…

Vielen Dank!!!

Hi!

Vielleicht hilft dir diese Seite weiter: http://www.handelsakademie.at/index.php?changeurlto=…

fg
MT

Wer hat das empfohlen: der Steuerberater?

nein, nicht der Steuerberater. Wir haben uns von verschiedenen Stellen Infos eingeholt (IHK, Gemeinde, Bekannte usw.) Die meinten alle dass die einfache Buchführung fürs Finanzamt und Steuerberater reichen würde, es aber sinnvoll wäre die doppelte Buchführung für uns selber zu führen, da diese ja viel genauer und übersichtlicher ist. Da wir zwar nur ein Gewerbe anmelden werden jedoch dieses in 3 Bereiche aufgeteilt ist wäre es auch sinnvoller damit wir die Bereiche auf verschiedene Kostenstellen anlegen und so immer genau herausfiltern können was für Umsatz, Kosten, Gewinne etc. jeder einzelne Bereich abwirft.

Vielleicht oder wahrscheinlich wäre eine Buchhaltungssoftware vorteilhaft. Kann uns jemand eine gute aber auch „günstige“ (max. 250€) empfehlen?

Hallo,

vielen Dank, da werde ich mich die nächsten Tage mal durcharbeiten.

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Hallo,

Vielleicht oder wahrscheinlich wäre eine Buchhaltungssoftware
vorteilhaft. Kann uns jemand eine gute aber auch „günstige“
(max. 250€) empfehlen?

Lexware bekommst Du ab ca. 150,00 € (je nach Version) Sage-KHK liegt in ähnlicher Preislage, damit kannst Du dann auch alles machen, z.B. Umsatzsteuervoranmeldung, Rechnungen erstellen usw.

Vorteil ist, dass Du gleich einen kompletten Kontenrahmen hast und nur wenige Stammdaten eingeben musst.

Allerdings solltest Du Grundkenntnisse in Buchführung haben, denn Du musst ja wissen, was Du auf welchem Konto im Soll und im Haben verbuchst.

Gruß, Bernd

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Mal ehrlich…

ich würde jetzt nicht freiwillig bilanzieren und dann versuchen, aus dem Rechnungswesen eine EÜR abzuleiten.

Hinsichtlich der Kostenerfassung hat man bei der EÜR den gleichen Kontenrahmen wie bei der Bilanzierung. Bei der Umsatzsteuer muss man dann aber z. B. aufpassen, weil der EÜR-Rechner sicherlich nach vereinnahmten Umsätzen und nicht vereinbarten Umsätzen versteueren will. Das geht alles, wird aber in der Praxis wenn möglich vermieden, um Fehlerquellen zu vermeiden.

Den Aspekt von Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten etc. könne Sie mit gesundem Menschenverstand auch ohne Bilanzierung im Griff haben, wenn die Verhältnisse überschaubar sind. Machen Sie einfach Excel-Listen, in denen Sie die kommenden Kosten notieren.

Wenn man begrenzte Erfahrung hat, dürfte es nicht empfehlenswert sein, BEIDES gleichzeitig zu machen.

Meine Empfehlung:

Machen Sie eine EÜR, versteueren Sie die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (wenn Sie sie nicht sowieso Kleinunternehmer sind und nicht optieren wollen), buchen Sie aber Forderungen und Verbindlichkeiten ertragsneutral ein, um eine OPOS-Kontrolle zu haben.

Welche Kosten durch was ausgelöst wird, können Sie auch so kontrollieren und das Forderungs- bzw. Verbindlichkeitsmanagement haben Sie dann auch im Griff.