Einfache Frage bzgl. Rückgabefrist

Hallo,

ich habe eine (warscheinlich) einfache frage bezüglich Rückgabefrist.

Allgemein gilt ja beim Kauf von gewerblichen Verkäufern, dass der private Käufer eine Rückgabefrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware hat (Fernabsatzgesetz).
Folgendes Beispiel:

Der Käufer bekommt am Tag 1 die Ware. Da diese nicht richtig funktioniert schickt er sie 5 Tage später zum Händler zurück. Am Tag 10 bekommt er dann die Ersatzware, die dann natürlich auch nicht funktioniert. Entnervt schickt der Käufer die Ware erneut zurück.
Tag 18 beginnt und der Käufer bekommt das 2. Ersatzgerät. Dummerweise ist auch dieses nicht voll funktionstüchtig.

Kann der genervte Käufer jetzt immer noch vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen obwohl der Erhalt der 1. Ware ja schon länger als 14 Tage zurückliegt?
Oder richtet sich die 14-Tages frist immer nach dem Erhalt der letzten Ware?

Ich hoffe auf eure Hilfe!

mfg
Raber

Man muß hier unterscheiden:

Beim 14tägigen Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, welches du meinst, muß durch die Rücksendung erkennbar sein, daß der Käufer nicht mehr an den Vertrag gebunden sein will.
Das ist hier nicht so. Durch die Rücksendung zwecks Umtausch/Reparatur zeigt der Käufer ja gerade, das er am Vertrag (zunächst) festhalten will.
Das Widerrufsrecht ist damit nach 14 Tagen erloschen.

Allerdings kann der Käufer einen („normalen“) Rücktritt erklären, wenn er dem Verkäufer zweimal erfolglos die Möglichkeit gegeben hat, die mangelhafte Ware zu reparieren. Für den Rücktritt gibt es keine Frist, er muß nur dem Verkäufer gegenüber erklärt werden.
Falls der Käufer durch den Versand der Ware Kosten hatte, müssen diese ebenfalls vom Verkäufer ersetzt werden.