Hallo,
ich habe eine (warscheinlich) einfache frage bezüglich Rückgabefrist.
Allgemein gilt ja beim Kauf von gewerblichen Verkäufern, dass der private Käufer eine Rückgabefrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware hat (Fernabsatzgesetz).
Folgendes Beispiel:
Der Käufer bekommt am Tag 1 die Ware. Da diese nicht richtig funktioniert schickt er sie 5 Tage später zum Händler zurück. Am Tag 10 bekommt er dann die Ersatzware, die dann natürlich auch nicht funktioniert. Entnervt schickt der Käufer die Ware erneut zurück.
Tag 18 beginnt und der Käufer bekommt das 2. Ersatzgerät. Dummerweise ist auch dieses nicht voll funktionstüchtig.
Kann der genervte Käufer jetzt immer noch vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen obwohl der Erhalt der 1. Ware ja schon länger als 14 Tage zurückliegt?
Oder richtet sich die 14-Tages frist immer nach dem Erhalt der letzten Ware?
Ich hoffe auf eure Hilfe!
mfg
Raber