Hallo,
einfaches Fallbeispiel :
Kunde kauft bei Ebay
Ware ist defekt
Kunde macht von seinem Rücktrittsrecht gebrauch
Wer trägt die ursprünglichen Versandkosten?
(also die des ersten Versandes!!!)
Gruß, WKN
Hallo,
einfaches Fallbeispiel :
Kunde kauft bei Ebay
Ware ist defekt
Kunde macht von seinem Rücktrittsrecht gebrauch
Wer trägt die ursprünglichen Versandkosten?
(also die des ersten Versandes!!!)
Gruß, WKN
Hallo,
*freundliches winken*
einfaches Fallbeispiel:
immer wieder gerne
Kunde kauft bei Ebay
kommt relativ selten vor, Ebay verkauft ja eigentlich nix ausser Kleinanzeigen 
Ware ist defekt
(
Kunde macht von seinem Rücktrittsrecht gebrauch
schön wenn er eins hat! Privat oder Gewerblich?
Wer trägt die ursprünglichen Versandkosten?
vereinfacht gesagt derjenige der die Ware geschrottet hat. Wenns kaputt ankam und der Defekt nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt war der VK, wenns iO ankam und der Käufer es kaputt machte natürlich er (dann hat er allerdings auch kein Rücktrittsrecht)… wenns ein versicherter Versand war und die Post die Ware schrottete könnte man eventuell damit auch zur Post gehen 
*ichwinkgernzurück*
Natürlich hat der Ebayer bei einem gewerblichen Kunden einen Artikel erworben, dessen Fehler nicht in der Artikelbeschreibung enthalten war.
Der Verkäufer bezieht sich jetzt darauf, dass der Kunde von seinem Rücktrittsrecht gebraucht gemacht hätte, weshalb er die Kosten trägt. Der Käufer hätte sich ja auch einneues Gerät schicken lassen können etc…
Kommt ein Verkäufer mit so etwas durch?
Hi!
Warenwert und 40 Euro der Käufer, sonst der Verkäufer.
Gruß
Falke
Hi Falke,
verstehe ich grad noch nicht so ganz.
Angenommen der Käufer hätte etwas für 250€ erstanden.Wie sähe das ganze dann aus?Wo kann man das nachlesen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Schöne Antwort, leider auf die falsche Frage…
Der Verkäufer bezieht sich jetzt darauf, dass der Kunde von seinem
Rücktrittsrecht gebraucht gemacht hätte, weshalb er die Kosten
trägt. Der Käufer hätte sich ja auch einneues Gerät schicken lassen
können etc…
Warenwert und 40 Euro der Käufer, sonst der Verkäufer.
Aber leider auch eine falsche Antwort.
§ 357 BGB:
„Wenn ein Widerrufsrecht … besteht, dürfen … die regelmäßigen Kosten der Rücksendung … auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt …, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.“
Wenn Ware defekt entspricht sie wohl nicht der gelieferten -> Verkäufer zahlt Rücksendung in jedem Fall.
Aber:
Es ist ja danach gefragt wer die Versandkosten des defekten Teils vom VK zum K trägt fällt mir gerade auf, da muß ich meine Antwort von oben auch nochmals korrigieren.
Gewerblicher Verkäufer liefert Schrott, es findet ein Umtausch statt:
-> Kosten für den Umtausch übernimmt der Verkäufer, Käufer zahlt also 1x Ware + 1x Versand.
Es findet kein Umtausch sondern die Rückgabe der defekten Ware statt:
-> Verkäufer übernimmt auch hier die Kosten für die Rücksendung und zahlt das Geld für die Ware zurück, muß aber wohl (wie bei jedem Feranabsatzgeschäft) nicht die Versandkosten für die Auslieferung zahlen? Das BGB sagt hierzu jedenfalls folgendes:
§346 „so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren“
Also alles, das wird aber in §347 eingeschränkt: „Andere Aufwendungen sind zu ersetzen, soweit der Gläubiger durch diese bereichert wird“ (durch die Versandkosten wird der Verkäufer ja nicht bereichert, hat er ja bei der Post ausgegeben)
Lasse mich gerne korrigieren!
Alles in allem für mich aber eine Kulanzfrage…
VK ist rein juristisch im Recht
Hallo WKN,
einfaches Fallbeispiel :
Kunde kauft bei Ebay
Ware ist defekt
Kunde macht von seinem Rücktrittsrecht gebrauchWer trägt die ursprünglichen Versandkosten?
(also die des ersten Versandes!!!)
Bei grobem Überfliegen der Antwortartikel wollte ich doch versuchen, es kurz zu sagen:
Bei einem Defekt, der nicht in der Artikelbeschreibung genannt wurde, hat der VK alle folgenden Aufwendungen zu tragen, die zur Befriedigung des Käufers führen (also die Verpackung und Rücksendung des Artikels wie auch einen etwaigen Neuversand). Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung (z. B. durch Neulieferung), d. h., der Käufer muß eine Instandsetzung oder die Lieferung eines neuen Artikels hinnehmen. Erst wenn der x*-te Befriedigungsversuch des VK (Reparatur, neue Ware) erfolglos bleibt oder eine Nachbesserung in zumutbarer Frist* unmöglich ist, kann der Käufer die Wandelung (Geld zurück) verlangen.
*Leider vergaß ich, wie oft der VK hinzunehmenden Nachbesserungsversuche durchführen darf bzw. welche Frist vom Käufer zu akzeptieren ist.
Wenn der Käufer von seinem Rücktrittsrecht gebrauch macht, hat bei einem Warenwert von unter € 40,- der Käufer die Versandkosten zu tragen, bei einem darüberliegenden Warenwert der VK.
Wenn, wie hier geschehen, der Käufer (wohl aus Ahnungslosigkeit) gleich vom Kauf zurückgetreten ist, dann ist der VK mit der Forderung nach Versandkostenübernahme durch den Käufer im Recht. Je nachdem, wieviel Zeit seither verstrichen ist, sollte es aber auch möglich sein, vom Rücktritt zurückzutreten und auf Lieferung eines einwandfreien Artikels zu bestehen.
Grüßken
-R o b.
Hallo WKN,
Wer trägt die ursprünglichen Versandkosten?
(also die des ersten Versandes!!!)
war Deine Frage.
In allen bisherigen Antworten wurde das anscheinend falsch verstanden, Dir geht es offenbar um die Versandkosten des Artikels zu Dir, die Du beim Rücktritt vom Kauf ersetzt bekommen haben möchtest, über die Erstattung des reinen Verkaufspreises hinaus.
Da schiebt sich m.M.n. nix, das sind und bleiben Deine Aufwendungen.
Vergleich doch mal, wenn Du in einem Laden an der Ecke gekauft hättest:
Den Transport der Ware und den Weg vom Laden nach Hause machst Du auf eigene Kappe.
Und wenn die Ware zu schwer war oder aus sonstigen Gründen Du sie Dir hast vom Laden an der Ecke nach Hause transportieren/schicken lassen, gilt das doch auch.
Sollte irgendwo in irgendeinem Gesetz ein abweichend auszulegender Passus enthalten sein, würde es mich persönlich sogar freuen, darüber berichtigt zu werden!
WB
Hallo WKN,
Wer trägt die ursprünglichen Versandkosten?
(also die des ersten Versandes!!!)war Deine Frage.
In allen bisherigen Antworten wurde das anscheinend falsch
verstanden, Dir geht es offenbar um die Versandkosten des
Artikels zu Dir, die Du beim Rücktritt vom Kauf ersetzt
bekommen haben möchtest, über die Erstattung des reinen
Verkaufspreises hinaus.Da schiebt sich m.M.n. nix, das sind und bleiben Deine
Aufwendungen.
Richtig, siehe dazu meine letzte Antwort:
Es findet kein Umtausch sondern die Rückgabe der defekten Ware statt:
-> Verkäufer übernimmt auch hier die Kosten für die Rücksendung und zahlt das Geld für die Ware zurück, muß aber wohl (wie bei jedem Feranabsatzgeschäft) nicht die Versandkosten für die Auslieferung zahlen. Das BGB sagt hierzu jedenfalls folgendes:
§346 „so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren“
Also alles, das wird aber in §347 eingeschränkt: „Andere Aufwendungen sind zu ersetzen, soweit der Gläubiger durch diese bereichert wird“ (durch die Versandkosten wird der Verkäufer ja nicht bereichert, hat er ja bei der Post ausgegeben)