Vor einiger Zeit wurde ich hinter einer beampelten Kreuzung von einem Polizeiwagen gestopt. Der Beamte behauptete beobachtet zu haben, wie ich bei Rot die Kreuzung befahren haben soll. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und der Meinung beim Überqueren der Haltelinie im Augenwinkel noch gelbes Licht wargenommen zu haben. Kann mich aber auch irren, oder umgekehrt.
Zur Erklärung: Die Kreuzung hat zwei Spuren. Eine Linksabbiegerspur und eine Geradeausspur. Bei beiden Spuren sind die Haltelinien versetzt, also nicht auf gleicher Höhe. Beide haben separate Ampeln. Der Streifenwagen stand in der Linksabbiegerspur als zweites Fahrzeug vor der Ampel und hatte selbst rot. Ich kam in der geradeausspur bei Gelb mit hohem Tempo angedonnert und überführ die Kreuzung wie beschrieben. Der Polizist konnte aus seiner Position heraus zwar die Ampel sehen, aber nicht „meine“ Haltelinie. Außerdem musste er ja selbst seine Ampel mit im Auge haben, da beide Ampeln unterschiedliche Lichtphasen haben.
Der Hammer ist aber, dass der Polizeiwagen, um mich zu stoppen, selbst die Kreuzung verkehrswiedrig und gefährdent (ohne Blaulicht) überquert hat (obwohl in Linksabbiegerspur geradeaus gefahren) und mir quasi hinterher gejagd ist (Thema: „Jagdinstink“).
Was ist von einer solchen Beobachtung und der anschließenden Anzeige zu halten? Ich meine, dass es eindeutig nachgewiesen werden muss, ob jemand bei Rot gefahren ist oder nicht. Ein Zeuge kann sich irren, da unsere Sinne uns oft einen Streich spielen, zumal alles in Bruchteilen von Sekunden von statten ging. Das heißr nicht, dass der Beamte gelogen hat. Für ihn sah es so aus, als ob ich bei Rot gefahren währe. Aber wie sagt man so schön?: Im Zweifel für den Angeklagten. Oder irre ich mich da?
Das ganze soll jetzt vor Gericht geklärt werden!