Einfacher schwieriger Erbfall - Wie verhalten für optimalen Ausgang?

Ich weis, viele von euch werden denken - nimm doch einen Anwalt - ja, richtig - aber wer soll ihn bezahlen. Daher hoffe ich hier auf einige Tipps.

Folgender Fall: Ich bin die Enkeltochter, meine Großmutter ist im November verstorben. Zu ihr: sie hatte vor viele Jahrzehnten eine Ehe, aus der gingen 2 Söhne hervor. Die Ehe war nur kurz, man hat weder von dem damaligen Mann noch den Söhnen je wieder was gehört, mein Vater ebenso nicht (er ist der nächste Sohn). In einer 2. Ehe hatte sie einen Sohn, meinen Vater. Wir waren dann alle Ebenen wie man es kennt eine „glückliche Familie“ meine Großmutter war mir sehr wichtig, hat mich sehr beeinflusst und auch ein tolles Hobby geschenkt.

Die Ehe meiner Großmutter mit meinem Großvater ist jedoch auch seit über 10 Jahren Geschichte.

Nun ist meine Großmutter verstorben, hatte kein Testament.Sie besaß kein Geld, ihre Einrichtung und Sammelstücke haben keinen direkten Wert, allenfalls bei Antiquitätenhändlern kann man evtl. das ein oder andere im 3-stelligen Bereich veräußern.

Was sie aber besaß war eine - ja wie nennt man das - Eigentumswohnung im Elternhaus, bzw. einen Erbanteil, das Haus gehört einer Erbengemeinschaft aus 3 Personen, darunter ihr. Ist jedoch extremst alt - nicht verwahrlost aber entspricht nicht den heutigen Standards (z.B. Toilette auf dem Flur) … getaxt auf insg. ca 60k €, aber wer soll sowas schon kaufen.

Nun hatte mein Vater für sie die Beerdigung usw. organisiert (war vorher auch Vormund als sie im Koma lag), alles auch selbst bezahlt (insg. gut 3-4.000€) - zur Trauerfeier kam nun wirklich auch einer der beiden Söhne mit dem Ehemann aus erster Ehe.
War soweit alles ok, haben sich normal verhalten, lediglich im Anschluss etwas aufgeregt, dass sie in der Trauerrede nicht groß erwähnt wurden (woher auch, mein Vater kannte weder sie noch ihre Nachnamen o.Ä.) aber auch nur kurz.

Nun überlegen wir, wie wir weitermachen, der Erbschein ist nun beantragt, da mahlen die Mühlen - aber was meint ihr, wie soll man sich verhalten - im Sinne meiner Großmutter wäre auf jeden Fall, dass das Haus in dem sie aufgewachsen ist, erhalten bleibt und bewohnt wird. Mein Vater kann es nicht übernehmen, ich könnte und würde gern darin wohnen, kann es auch sanieren und erhalten, aber habe keine Ersparnisse um den anderen beiden Söhnen irgendwelche Abschläge zu zahlen (bei 60.000€ Taxwert, ein Drittel = 20.000€ davon 2/3 wären 13500€ - habe ich nicht… woher auch).

Da ein Verkauf aber relativ aussichtslos wäre (kleine Stadt, unbedeutende Lage, veraltetes Haus) und im Frühjahr Reparaturen (Dach) und Steuern usw. anstehen + die Beerdigungskosten, Räumung, Verwaltung etc. anfallen, dachten wir daran, den beiden anderen Söhnen die Kosten zu zeigen und dass nicht viel bei rumkommen wird, somit zu hoffen, sie verzichten auf ihre Erbe.

Meint ihr, das ist ein guter Weg? Worauf muss man achten? Wie verzichtet man auf sein Erbe?

Danke für eure Hilfe

Grüße Mari

Moin,

ich gehe mal davon aus, dass dein Post gegen F 1129 verstösst.

Was diesen Fall angeht: da führt kein Weg um einen Anwalt drumrum würde ich sagen. Und es gibt Fristen zum Ausschlag eines Erbes (was aber wohl nur der Vater tun könnte), ich glaube, das sind 6 Wochen. Das ist aber ziemlich komplex, so insgesamt, also würde ich sagen: Anwalt.

Gruß
Ex.

Danke für Deine Antwort, sollte er nicht tun, ich möchte keine Rechtsberatung von einem Anwalt und keine Steuertipps, lediglich einen emotional menschlichen Tipp zur Vorgehensweise.

Wenn das Haus DREI Leuten gehört und die drei sich über den Verkauf einig sind, dann bleibt beim Erben deiner Grossmutter ein Drittel des Erlöses. Ein Erbe sind die Vermögenswerte und die Schulden/Kosten, mithin das, was nach AUfrechnung übrig bleibt. Stellt sich also die Frage, was die anderen beiden Eigentümer meinen zum Verkauf. Geht ja wohl nur ganz oder gar nicht. Und das verbunden mit der Frage, ob die anderen Söhne überhaupt Ansprüche gestellt haben.

Hallo - erfahrungsgemäß verzichtet niemand auf sein Erbteil, zumal auch bei Abzug der Kosten etwas rüber kommt - einen  Rechtsanwalt kann man sich bei der klaren Sachlage sparen - die drei Kinder teilen sich das Erbe zu je einem Drittel - mehr kommt auch bei einem Rechtsanwalt nicht raus - außer Spesen leider !