Einfaches Arbeitszeugnis der Bewerbung beilegen?

Hallo zusammen!

Ich habe diese Jahr mein Informatikstudium beendet und habe zwei Monate später einen Job bekommen. Leider kam ich mit dem Chef von der ersten Woche an überhaupt nicht klar und aufgrund eines kleineren Missverständnisses bin ich jetzt im fünften Monat - also in der Probezeit - gekündigt worden.

Auf Anfrage habe ich nun ein „einfaches Arbeitszeugnis“ erhalten. Da stehen meine Tätigkeiten drin, ein „Dank“ für meine Mitarbeit und alles Gute für die Zukunft. Mehr nicht. Keine Bewertung etc.

Meine Arbeitszeugnisse aus den Werkstudententätigkeiten und auch mein Diplomzeugnis sind alle „sehr gut“. Nun bin gerade dabei mich neu zu bewerben und überlege, ob ich das Arbeitszeugnis überhaupt beilegegen soll.

Dieser Job hat mir also einen Knick im Lebenslauf eingebracht. Ich möchte den Schaden natürlich möglichst gering halten. Im Lebenslauf habe ich an entsprechender Stelle vermerkt, dass ich aufgrund eines Missverständnisses gekündigt wurde und die genauen Umstände gerne im persönlichen Gespräch erklären würde. Im Anschreiben bin ich darauf gar nicht eingegangen.

Meine Frage richtet sich in erster Linie an Personaler oder Leute, die viele Bewerbungsmappen bewerten:
Wie verhält man sich in so einem Fall richt: Sollte das einfache Arbeitszeugnis der Bewerbung beigelegt werden oder besser nicht?

Ich habe Für und Wider abgewogen, kann mich aber nicht entscheiden.

Dafür spricht:

  • Mit der Kündigung offen und ehrlich umgehen und nicht versuchen diese unter den Tisch zu kehren.
  • Dass ich überhaupt ein Arbeitszeugnis (und dieses versehen mit einer Grußformel erhalten) habe, spricht dafür dass ich in Wahrheit nicht wegen eines „wirklich schlimmen Vergehens“ (Diebstahl, Intrigen etc.) gekündigt wurde.

Dagegen spricht:

  • Ein Arbeitszeugnis wird so kurz nach einer Kündigung in der Probezeit normalerweise sowieso nicht erwartet.
  • Der Personaler sollte so wenig wie möglich zu lesen bekommen, was _nicht_ für mich spricht.
  • Eine sonst sehr gute Bewerbungsmappe wird (überflüssigerweise?) abgewertet.

Was würdet ihr machen? Wäre sehr toll, wenn ich einen fachkundigen Rat bekommen könnte.

Vielen Dank,
Mac

Auf Anfrage habe ich nun ein „einfaches Arbeitszeugnis“
erhalten. Da stehen meine Tätigkeiten drin, ein „Dank“ für
meine Mitarbeit und alles Gute für die Zukunft. Mehr nicht.
Keine Bewertung etc.

Ich glaube in Deutschland müssen die Unternehmen, wenn der ehemalige AG ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, dieses ihm auch ausstellen. Dazu musst du dich aber auf jeden Fall noch weiter informieren!

Meine Arbeitszeugnisse aus den Werkstudententätigkeiten und
auch mein Diplomzeugnis sind alle „sehr gut“. Nun bin gerade
dabei mich neu zu bewerben und überlege, ob ich das
Arbeitszeugnis überhaupt beilegegen soll.

Immer alle Arbeitszeugnisse in die Bewerbung mit rein nehmen! Sonst weiß jeder bereits bescheid dass da was nicht stimmt!

  • Dass ich überhaupt ein Arbeitszeugnis (und dieses versehen
    mit einer Grußformel erhalten) habe, spricht dafür dass ich in
    Wahrheit nicht wegen eines „wirklich schlimmen Vergehens“
    (Diebstahl, Intrigen etc.) gekündigt wurde.

Jedes Unternehmen hat die Pflicht! jedem AG ein Zeugnis auszustellen! Deswegen sagt das nichts über deine Leistungen und Vergehen aus, dass du eines bekommen hast, weil jeder eines bekommt.

  • Der Personaler sollte so wenig wie möglich zu lesen
    bekommen, was _nicht_ für mich spricht.

Es würde gegen dich sprechen wenn kein Zeugnis dabei wäre!

Wie gesagt, informier dich nochmal darüber ob es nicht seine Pflicht ist dir ein qualifiziertes Zeugnis aus zu stellen, wenn du es verlangst. Dann geh zu ihm und sag ihm dass zu ein qualifiziertes Zeugnis benötigst.