Ein AN hat 2,5 Monate bei einer Firma gearbeitet. Von diesen 2,5 Monaten wurde er drei Wochen bis zur Verstreichung der Kündigungsfrist freigestellt d.h. er hat insgesamt nur knapp 2 Monate für diesen AG gearbeitet, aber der Vertrag lief genau 2,5 Monate.
Nun hat der AN ein Arbeitszeugnis verlangt ohne näher anzugeben, ob es sich um ein qualifiziertes oder einfaches Zeugnis handelt. Nach der zweiten Aufforderung mit Fristsetzung zur Erstellung des Arbeitszeugnisses hat er eine Rückmeldung des AGs bekommen.
Angenommen der AG würde hier nun behaupten, er habe ein Tätigkeitsnachweis (kein Arbeitszeugnis) geschickt, der aber nie beim AN angekommen ist und der AG würde jetzt erneut anbieten einen Tätigkeitsnachweis (kein Arbeitszeugnis) zu schicken.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Hat der AN nach so kurzer Zeit überhaupt einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Wenn ja, ist es ein Problem, dass der AN bei seinen Aufforderungen nicht näher benannt hat ob es sich um ein qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis handeln soll?
Wenn der AN einmal das einfache Arbeitszeugnis angenommen hat, verliert er den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Deutet ein einfaches Zeugnis nicht gleich auf eine mangelhafte
Leistung hin?
Nicht zwingend, aber tendenziell da der Gesamteindruck zählt. Wer z.B. in Rente geht, wird sich wohl kaum (noch) für den Unterschied zw. einem einfachen und einem qual. Zeugnis interessieren. Oder der Zeitraum des AV war von vorneherein beschränkt. Oder…
Arbeitszeugnis: übrige Frage?
Der AN hat also Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Ist es ein Problem, dass der AN bei seinen
Aufforderungen nicht näher benannt hat, ob es sich um ein
qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis handeln soll?
Wenn der AN einmal das einfache Arbeitszeugnis angenommen hat,
verliert er den Anspruch auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis?
Ist es ein Problem, dass der AN bei seinen
Aufforderungen nicht näher benannt hat, ob es sich um ein
qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis handeln soll?
Eigentlich nicht, wenn er nochmal dem AG kommuniziert, was er genau haben will.
Wenn der AN einmal das einfache Arbeitszeugnis angenommen hat,
verliert er den Anspruch auf ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis?
Nö, wenn nicht gerade zig Monate vergangen sind seit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist halt eine andere Frage, ob es sich wirklich lohnt, mit dem AG in einen Rechtsstreit zu treten wegen einem qualifizierten Zeugnis für ca. 2 Monate.