Einfahrt freihalten

Hallo,

ich weiss jetzt nicht so recht, ob ich im richtigen Brett bin, aber… es geht zwar auch um Autos und Parken und Öffentliche Straßen, aber mich interessiert die Rechtslage.

Heute habe ich gehört, in einer Straße, da ist ein unbebautes Grundstück. Auf diesem sind zwei Schilder aufgestellt „Einfahrt freihalten“ scheinbar sollen diese Schilder anfang und Ende der Einfahrt darstellen. Einfahrt… wohin, wozu? Es ist nur Gras und einige Bäume.
Ist das eine Einfahrt? Kann man das einfach machen? oder ist das nicht einfach sowas wie ne Parkplatzsicherung? Die Parkplätze wären auf der Straße und somit öffentlich.

Danke für Antworten, oder für Tipps, wo ich das nachlesen kann.

grüße

Sarah

Hallo,
Danke für Antworten, oder für Tipps, wo ich das nachlesen
kann.

Hallo Sarah,
vielleicht will das Schild andeuten, dass hier manchmal Traktoren oder Baufahrzeuge verkehren, die auf die Wiese wollen. Es wäre schade, wenn die Einfahrt durch Autos versperrt wäre.

Hallo,

sorry, wenn der Eindruck entstand, ich würde da parken wollen.
Ich wurde nur drauf aufmerksam gemacht und mir stellt sich die Frage, kann ich einfach ein Schild, bzw 2 Aufstellen.

Ich will auch keine Rechtsberatung, wo bin ich denn hier gelandet.
Jetzt bemüht man sich wirklich mal, in richtige Bretter zu posten. Ich sehe schon, ich gehe lieber mit allen fragen ins Sonstige Brett, da kriegt man wenigstens normale Antworten ohne unterstellugnen.

Und dann beschweren sich wieder die Mods#
ist mir egal, lieber verschieben als noch sowas dämliches anhören, sowas würde im sonstigen nicht passieren

Grüße

Sarah

die hier auch weggelassen werden, aber ich bin halt ein höflicher Mensch und kann nicht anders

Heute habe ich gehört, in einer Straße, da ist ein unbebautes
Grundstück. Auf diesem sind zwei Schilder aufgestellt
„Einfahrt freihalten“ scheinbar sollen diese Schilder anfang
Sarah

Es ist offensichtlich, dass die Einfahrt für einen Bagger freigehalten werden soll.

Trolle bitte nicht Füttern

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

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Ich wurde nur drauf aufmerksam gemacht und mir stellt sich die
Frage, kann ich einfach ein Schild, bzw 2 Aufstellen.

hi,

nein, kannst du nicht. straßenschilder kann wirksam nur die zuständige behörde aufstellen (lassen). die parkverbotsschilder die viele einwohner vor ihre garageneinfahrt stellen (ans garagentor) sind nicht öff.rechtlich. hier kann natürlich auch abgeschleppt werden, aber nicht weil man im „parkverbot“ steht, sondern weil man das eigentum oder den besitz des jenigen welchen beeinträchtigt. geht der abgeschleppte gegen die abschleppkosten vor, entscheidet das zivilgericht (nicht das verwaltungsgericht) ob hier die notwendigkeit bestand, das X den Y abschleppen ließ.

also obacht beim selberaufstellen. das kann man zwar, aber man kann nicht so einfach „vollstrecken“ als wenn es ein wirklich öff.r. schild war.

gruss vom

showbee

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Ist das eine Einfahrt? Kann man das einfach machen? oder ist

Frag mal die Anrainer, Sarah!

vielen Dank für die nützlichen Hinweise,

da ich in dieser Straße nie parken werde, hab ich auch kein Problem. Mich hat nur interessiert, ob ich einfach auf meinem Grundstück ein Schild aufstellen darf, dass dann auch die Straßenparker verbietet, obwohl das Grundstück nicht genutzt ist.

Es war informativ, und dafür vielen Dank.
Sorry, für evtl. umstände grüßt lieb

die Sarah

vielen Dank für die nützlichen Hinweise,

Manche Fragen wurden von mir als rhetorisch ausgelegt. Deswegen kam es zu unklaren Aussagen. Außerdem lief gleichzeitig TV total, was mich zusätzlich irritierte.

Es war informativ, und dafür vielen Dank.
Sorry, für evtl. umstände grüßt lieb

die Sarah