Hallo !
Hr X (selbständig)möchte bei seiner vermieteten Haus die infahrt pflastern lassen .
ist die Ausgabe voll absetzungsfähig und gibt es eine Höchstgrenze im Jahr?
vg
Servus,
das ist eine Außenanlage, die unabhängig vom Gebäude abgeschrieben werden muss. Als Nutzungsdauer sind 19 Jahre anzusetzen (5,3 % p.a.), wenn eine Packlage eingebracht wird, und 9 Jahre (11,1 % p.a.), wenn die Pflasterung auf Kies erfolgt.
Schöne Grüße
MM