Wie verhält es sich, wenn in einer Straße mehrere alte Abrisshäuser stehen, wovon einige eine Ausfahrt besitzen, an welcher ein uraltes verdrecktes „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“-Schild hängt? Zusätzlich ist hier ein abgesenkter Bordstein vorhanden.
Gelten solche Schilder noch, wenn es sich um Häuser handelt, in denen niemand mehr wohnt und an denen seit langem ein dickes Vorhängeschloss am entsprechenden Ausfahrtstor hängt? Immerhin nimmt dies sehr viel Platz zum Parken in der Straße weg.
hm… aber, wenn eine einfahrt nicht mehr existiert (abriss des hauses), macht der abgesenkte bordstein ja an dieser stelle keinen sinn mehr. muss da erst die stadt kommen und eine neue bordsteinkante anbringen, damit dort irgendwann mal wieder jemand stehen darf?
das wäre ja auch irgendwie merkwürdig.
und wer soll entscheiden, ob der grund für die absenkung noch besteht? der parkende? die politesse? dann ist es doch eindeutiger, wenn generell ein abgesenkter bordstein für parkverbot steht.
hm… aber, wenn eine einfahrt nicht mehr existiert (abriss des
hauses), macht der abgesenkte bordstein ja an dieser stelle
keinen sinn mehr.
Wieso keinen Sinn?
Ein Rollifahrer kann dort bequem die Strasse überqueren - so die Erklärung eines Freund und Helfers der jemand mal dazu verdonnerte sein eigenes Auto umzuparkten als es vor seiner eigenen Einfahrt stand.
Ein Rollifahrer kann dort bequem die Strasse überqueren - so
die Erklärung eines Freund und Helfers der jemand mal dazu
verdonnerte sein eigenes Auto umzuparkten als es vor seiner
eigenen Einfahrt stand.
Dann sollte aber zumindest auf der gegenüberliegenden Seite auch eine Absenkung vorhanden sein, und vielleicht nicht gerade ein Zebrastreifen 5m weiter…
Dann sollte aber zumindest auf der gegenüberliegenden Seite
auch eine Absenkung vorhanden sein, und vielleicht nicht
gerade ein Zebrastreifen 5m weiter…
Theoretisch ja.
Trotzdem gilt die StVO für JEDEN, deshalb darf auch KEINER vor einem abgesenkten Bordstein parken - egal ob es seine Einfahrt ist oder ob es überhaupt eine Einfahrt ist.
wobei im Falle des Falles durchaus ein Widerspruch einen Versuch wert ist. Ich habe so einen Fall schon mal erfolgreich durchgezogen. Da war ein Besucher des Eigentümers vor dessen Einfahrt aufgeschrieben worden.
BTW: Das Argument mit dem „Fahrbahn überqueren können“ halte ich nicht für stichhaltig, denn nicht jede Fahrbahn ist beliebig überquerbar. Was ist mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen, Straßen mit einem Verkehrsaufkommen, bei denen eine Überquerung außerhalb von Ampelanlagen ohnehin unmöglich ist, …? Was ändert eine einzelne zugeparkte Absenkung daran, dass man verpflichtet ist Ampeln (so übrigens zufällig in meinem Fall, wo der offizielle Überweg über eine große Ausfallstraße mit Ampel nur ein paar Meter weiter lag) und offizielle Überwege zu nutzen, die ggf. nur wenige Meter weiter liegen? Schon etwas kurios dann das „Recht“ desjenigen schützen zu wollen, der sich über für ihn selbst geltende Vorschriften hinwegsetzen will.