Hallo, ich habe ein Haus in 2.Reihe gekauft. Um zu meiner Garage zu gelangen bzw. um an mein Haus/Grundstück zu kommen muß ich durch eine schmale Einfahrt an dem Haus vor mir vorbei. Nun hat der Besitzer seit einer Woche dort ein Gerüst zum streichen der Wand dort aufgestellt, so das ich dort nicht mehr durchkomme. Informiert hat er mich nur durch meine Nachbarin am Sonntagabend. Montag 8.30 war die Einfahrt zu.Bis heute wurde dort kein Handschlag an der Wand gemacht, obwohl das Wetter gut ist. Ich bin Selbständig und habe Werzeug und Material in der Garage. Und mein Anhänger steht auch noch auf meinem Grundstück. In der Nähe ist es sehr schlecht mit Parken. Kann ich da irgendwas machen? Ist doch ne frechheit einfach die Zufahrt zumachen und nicht mal drüber reden. Hat er das Recht weil das sein Haus vorne ist?? Bitte schreibt mir … Danke
Hallo,
hier dürfte ein Überfahrtrecht bestehen. In dem Fall musste der andere Eigentümer mitteilen, dass er bauliche Massnahmen beabsichtigt und den Termin und die Dauer nennen, damit die andere Partei ohne Behinderung den Weg nutzen kann. Dieser Eigentümer muss Auskunft geben, er haftet im Übrigen - wenn ein Überfahrtsrecht eingetragen ist - auch für Schäden, wenn der andere einer Tätigkeit nicht oder mit erheblichen Behinderungen oder Kostenaufwand nachgehen kann. Hier hilft vorab nur Reden, denn sonst wird ein Streit in Gang gesetzt, unter Nachbarn, der ausarten kann.
Grüsse Günter
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