Also mal eine allgemeine Frage,an einem Tor hängt das Schild „Ausfahrt freihalten“ gilt das auch für gegenüber dem tor?
Hallo Yerrick19,
vorweg, ich bin keine Juristin, beantworte Dir aber mal allgemein Deine Frage mit: „Das kommt auf die Fahrbahnbreite an“.
Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten unzulässig, bei schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber ( http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html ).
Lieben Gruß
Trillian
Hallo!
ich bin keine Juristin, beantworte Dir aber mal
allgemein Deine Frage mit: „Das kommt auf die Fahrbahnbreite
an“.
Womit bewiesen wäre: Du hast Talent!
Gutten Morgen lieber wwf!
ich bin keine Juristin, beantworte Dir aber mal
allgemein Deine Frage mit: „Das kommt auf die Fahrbahnbreite
an“.Womit bewiesen wäre: Du hast Talent!
…dann lass ich mich wohl am Besten mal casten…
Lieben Gruß
Trillian
Hallo,
wenn man es mal praktisch angeht, kommt es ausser auf die Fahrbahnbreite auch auf die Torbreite an und auf das Fahrzeug.
Wenn ersichtlich ein Wohnmobil dort auf dem Grundstueck steht und die Torbreite schmal ist fuer das Wohnmobil, sollte mehr freigelassen werden als bei einem Smart hinter einem breiten Tor.
Ohne sichtbares Auto geht man von einem Mittelklassewagen aus, und von einem Fahrer, der sein Auto kennt und beherrscht.
Gruss Helmut
danke an alle die geantwortet haben
Deutschland sucht den Superjuristen (?)
Hallo Levay,
Deutschland sucht den Superjuristen (?)
ob sich dafür ein Sender findet? Ich würds mir ja tatsächlich anschauen! Da fliegen dann nicht die Fäuste, sondern es werden sich gegenseitig Paragraphen um die Ohren gehauen … 
Schöne Ostern und
lieben Gruß
Trillian