Hallo,
ich habe malgehört, dass die Grenze einer Einfahrt an der Grundstücksgrenze aufhört und diese nicht überschreiten darf, stimmt das oder ist es möglich, dass man einen weißen Strich auf die Bordsteinkante vor einem Nachbargrundstück zeichnet und parkende Autohalter daraufhin weist, dass sie dort nicht parken dürfen?
und parkende Autohalter daraufhin weist, dass sie dort nicht
parken dürfen?
Hallo,
diese Graffiti sind rechtlich ohne Bedeutung. Deshalb können sie auch nicht parken verbieten.
Rechtlich entscheidend ist der abgesenkte Bordstein. Die Gemeinde kann wenn es notwendig ist eine Zickzacklinie auf der Straße anbringen, oder Parkverbotsschilder aufstellen.
Was nicht geht ist, das jeder Künstler seine künstlerischen Gelüste auf der Straße auslebt, besonders nicht, wenn er damit in den Verkehr eingreifen will.
Bis jetzt ist es ja noch nicht mal klar, ob sie dort parken dürfen.
Im Übrigen ist es einem Einfahrteigner auch zuzumuten etwas zu rangieren, oder wenn möglich, seine Einfahrt anders zu gestalten.