Beispiel:Ein Einfamilienhaus
Eine altes Ehepaar hat im unteren Teil gewohnt.Nachdem der Ehemann gestorben war und der alten Dame das Haus zu groß wurde,trennte man die vordere Haustür mit einer Leichtbauwand ab.Oben entstand dadurch eine separate Wohnung, die vermietet wurde.Die ältere Dame starb und ein junges Ehepaar (mit Nachwuchsabsichten) kauft das Haus.Das Ehepaar möchte jetzt das ganze Haus bewohnen, da unten nur ein Schlafzimmer,Wohnzimmer,Küche,Bad u. WC vorhanden ist.
Der Mieter der oberen Wohnung lebt jetzt seit über 9 Jahren dort.
Wie kann das junge Ehepaar dem Mieter korrekt kündigen? Sollte auf Eigenbedarf (§ 573 BGB) plädiert werden oder lieber auf „Erleichterte Kündigung des Vermieters“ nach § 573a BGB?
in solchen Fällen kündigt man nur nach § 573 a Abs 1 BGB. In der Kündigung muss hingewiesen werden, dass es sich bei der Mietwohnung um eine Wohnung in einem Einfamilienhaus gem § 573 a Abs. 1 handelt, in dem nicht mehr als zwei Wohnungen sind. Dieser Hinweis wird verlangt. Auch hinweisen in der Kündigung, dass es gegen eine Kündigung nach § 573 a Abs 1 keinen Anspruch auf einen Widerspruch gibt.
Am Ende darauf hinweisen, dass bereits heute der Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Zeitpunkt des Kündigungsterins hinaus widersprochen wird.
Sonst keine Kündigungsgründe angeben, auch nicht, dass man diese Wohnung für Eigenbedarf nutzen will.
Wenn Eigenbedarf notwendig ist und der VM greift zu § 573 a Abs. 1, dann sollte der VM dem Mieter anbieten, wenn er Ersatzwohnraum gefunden hat, dass er mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende auch schon vor Ablauf der Frist ausziehen kann.
Bitte beachten. Wenn jetzt gekündigt wird, dann gilt nach dem alten Recht 9 Monate plus 3 Monate - also zwölf Monate. Es wäre daher immer sinnvoll, dem Mieter die Chance des vorzeitigen Auszuges einzuräumen.
Gruss Günter
PS. Weigert sich ein VM bei einem längerfristigen Kündigungstermin sich auf eine kürzere Kündigungsfrist einzulassen, sollte man als Mieter grundsätzlich den behaupteten Eigenbedarf in Zweifel ziehen. Wer die Wohnung dringend braucht, beharrt nicht auf unnötig lange Kündigungsfristen.
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