meine Freundin möchte (mit ihrer Oma) in deren Haus wohnen. Das Haus ist als Einfamilienhaus angemeldet, hat aber im Prinzip 2 Wohnungen. Die zweite kleine Wohnung, in der meine Freundin wohnen soll, hat lediglich ein eigenes Bad (also WC und Dusche). Eine Küche könnte eingebaut werden, ist es aber nicht. Soll es auch nicht. Die obere Wohnung hat keine separate Eingangstür, ist nur durch die Wohnung der Oma erreichbar. Abschliessbar ist die stinknormale Zimmertür natürlich.
Jetzt bietet es sich natürlich für mich an, mich dort gleich mit „einzunisten“. Meine Frage: wenn meine Freundin und ich unseren Wohnsitz nun in dieses Haus ummelden möchten, ist dies dann in irgendeiner Weise problematischm, da das Haus ja als Einfamilienhaus bekannt ist?
es ist überhaupt kein Problem, solange die Oma einverstanden ist und unter der Voraussetzung, dass das Haus der Oma auch gehört, denn wenn das Haus nur gemietet ist, kann der Vermieter wegen Vertragsverstosses Ärger machen.
Solange die alte Dame einverstanden ist, zählt das als WG.
…solange Sie keine steuerlichen Vorteile geltend machen möchten, ist das sicher kein Problem. Stellen Sie sich vor, Sie beide wären Kinder der Oma, dann brauchten Sie nur eine zweite Klingel/Briefkasten anbringen und schon ist alles erledigt. Wer bei Ihrer Oma wohnt, interessiert niemanden, nur das Einwohnermeldeamt.
Guten Tag,
wo sollte das Problem liegen? Erwachsene Kinder können bei Ihren Eltern einziehen, erwachsene Enkel bei Ihren Großeltern. Das Haus ist ein Einfamilienhaus und darin wohnt ja nur eine Familie (zu früheren Zeiten gehörten da in der Regel die Großeltern mit dazu). Es gibt ja keine zwei getrennten Wohnungen. Sie ziehen dann zu Ihrer Freundin und bilden mit ihr eine eheähnliche Gemeinschaft im Haushalt der Großmutter. Ungewöhnlich, aber in keinster Weise problematisch, sofern das Haus Eigentum der Großmutter ist oder ein möglicher Vermieter zugestimmt hat.
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage.
MFG
M.E. können in einem Einfamilienhaus im normalen Rahmen beliebig viele Personen gemeldet sein.
Beim EWMeldeamt und beim Mieterverein klären.
mfg
pete88
Hallo,
das sind keine zwei Wohnungen. Hierzu müsste eine Abgeschlossenheitserklärung vorliegen.
Kann allerdings in diesem Fall nicht, weil keine eigene Wohnungstür,kein eigener Zugang existiert und keine Küche.
Eine abgeschlossene Wohnung muss über Küche, Bad WC und Wohnraum verfügen.
Ihr könnt ohne Probleme euren Wohnsitz dort anmelden. Ihr würdet dann mit Oma zusammenwohnen.
Das wird erst problematisch wenn einer von euch, du, deine Freundin, oder die Oma Bezüge vom Amt bekämen.
Drunter fällt z.B. ALGII oder Grundsicherung. Dann würde eine Lebensgemeinschaft mit der Oma angenommen werden. Das könnte man auch klären, ist allerdings ein anderes Thema.
Wo sehen Sie das Problem? Es wirklich niemanden zu interessieren, wenn eine Großmutter ihre Enkelin bei sich wohnen lässt. Und wenn der Freund der jungen Frau gleich miteinzieht, geht das auch nur diese 3 Personen etwas an.
Sollte für diese Wohnung Miete an die Oma gezahlt werden, könnte es sein, dass sich das Finanzamt dafür interessiert. Da kann dann ein Steuerberater Auskunft geben.
Hallo,
man kann einziehen wo man möchte.
Ein Problem sehe ich da nicht.
Die Oma Ihrer Freundin kann schließlich untervermieten
an wen sie möchte…
Ich wünsche viel Spass mit der neuen Wohnung bzw. den
Räumlichkeiten
mfg
Monika
Ich bitte um Entschuldigung für meine verspätete Antwort.
Die Frage ist ein bischen umständlich vormuliert.
Geht es nur darum wie viele Leute sich unter Einer Adresse anmelden können?
Da ist die Zahl beliebig.
Sollte es aber um H4 gehen, ist die Sache anders.
Da brauch Jede/r einen eigen Miet/untermietvertrag.
wie schon die meisten „Vorredner“ richtig zum Ausdruck gebracht haben, sollte es rechtlich kein Problem sein, wenn du mit deiner Freundin und deren Oma in einem Einfamilienhaus (EFH) wohnst.
Ist das EFH gemietet, müsste nur der Vermieter zustimmen. Ist das Haus Eigentum der Oma, muss nur sie ihr „OK“ geben - niemand sonst kann hier noch mit „reinreden“.
Korrekterweise müsst ihr euch beim Einwohnermeldeamt ummelden - aber das habt ihr ja sowieso vor, oder?!
Evtl. müsst ihr die neue Bewohneranzahl des EFH an Ver-/Entsorgungsfirmen (z. B. Müllabfuhr) melden, da dieser Wert u. U. für die Berechnung der Nebenkosten wichtig ist.
Interessant sind noch die Anmerkungen von Llisѕү (ALG II etc.) und von Herbert Bаcһоr (Zahlung einer [Unter-] Miete) - hierauf sollte man ggf. achten, um nicht in irgendein „Fettnäpfchen“ zu treten…
So, dann also viel Spaß in der neuen Wohnung - hoffentlich klappt das Zusammenleben mit Freundin und Oma.