Liebe/r Sunflower,
deine Frage lässt sich nur von einem Anwalt beantworten.
Soweit ich es sehe, hat die Vermieterin keine Einliegerwohnung vermietet, sondern nur einen Keller, Das ist also ein Abstellraum.
Auch wenn ihr das anders sieht: das Haus ist vollständig unterkellert. Das dies extra vermerkt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass dieser Keller auch von euch benutzt werden darf.
Die Anwälte werden sich also unter einander streiten. ob euer Mietvertrag nun bedeutet, dass ihr ein komplett unterkellertes Einfamilienhaus (ohne Keller) gemietet habt, oder:
Ein komplettes Einfamilienhaus inklusive Unterellerung.
Die Beantwortung wird schwierig, wenn die Kellerräume nicht extra im Vertrag aufgeführt sind und auch nicht bei der Berechnung der Wohnfläche mit einbezogen wurden.
Falls ihr das Haus vorher besichtigt habt und keinen Blick in diesen Kellerraum geworfen habt, könnt ihr euch auch nicht auf Betrug berufen; höchstens auf arglistiger Täuschung.
Ihr kommt also nicht darum hin einen Rat beim Anwalt einzuholen. Oder euch einfach mit der Lage abzufinden.
Zusätzlich fallt noch zu berücksichtigen, ob es sich hier um ein freistehendes Haus handelt.
Falls ja, dürft ihr auf jeden Fall den Zugang über das Gelände zu diesem Keller sperren, denn das Wegerecht hätte im Mietvertrag vermerkt sein müssen.
Einen Zugang zum Keller wäre dann also (unter nicht-Berücksichtigung der oben angegeben Überlegungen) nur möglich, wenn das haus direkt an der Straße steht und von dort aus einen Eingang in den Keller führt.
Wahrscheinlich wäre das sogar die einfachste Lösung die Vermieterin dazu zu zwingen den Kellerraum räumen zu lassen.