Einfamilienhaus gemietet/Keller fremdvermietet

Hallo,
wir haben ein Einfamilienhaus gemietet, aber ein Kellerraum ist abgetrennt und fremdvermietet. Wir haben zwar eine Durchgangstüre, aber diese ist abgeschlossen und den Schlüssel hat unsere Vermieterin.
Die Frage ist, ob die Vermieterin das Recht dazu hat, den Keller abzutrennen und quasi als „Einliegerwohnung“ vermieten darf, obwohl sowie in der Immobilienanzeige wie auch im Mietvorvertrag und im eigentlichen Mietvertrag nichts von einer „Einliegerwohnung“ steht, sondern ein komplett unterkellertes Einfamilienhaus zu mieten ist.
Im übrigen erhält sie zwei Mieteinnahmen aus einem Einfamilienhaus.

Im vorraus vielen Dank für Antworten

Liebe/r Sunflower,

deine Frage lässt sich nur von einem Anwalt beantworten.
Soweit ich es sehe, hat die Vermieterin keine Einliegerwohnung vermietet, sondern nur einen Keller, Das ist also ein Abstellraum.

Auch wenn ihr das anders sieht: das Haus ist vollständig unterkellert. Das dies extra vermerkt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass dieser Keller auch von euch benutzt werden darf.

Die Anwälte werden sich also unter einander streiten. ob euer Mietvertrag nun bedeutet, dass ihr ein komplett unterkellertes Einfamilienhaus (ohne Keller) gemietet habt, oder:
Ein komplettes Einfamilienhaus inklusive Unterellerung.

Die Beantwortung wird schwierig, wenn die Kellerräume nicht extra im Vertrag aufgeführt sind und auch nicht bei der Berechnung der Wohnfläche mit einbezogen wurden.

Falls ihr das Haus vorher besichtigt habt und keinen Blick in diesen Kellerraum geworfen habt, könnt ihr euch auch nicht auf Betrug berufen; höchstens auf arglistiger Täuschung.

Ihr kommt also nicht darum hin einen Rat beim Anwalt einzuholen. Oder euch einfach mit der Lage abzufinden.

Zusätzlich fallt noch zu berücksichtigen, ob es sich hier um ein freistehendes Haus handelt.
Falls ja, dürft ihr auf jeden Fall den Zugang über das Gelände zu diesem Keller sperren, denn das Wegerecht hätte im Mietvertrag vermerkt sein müssen.
Einen Zugang zum Keller wäre dann also (unter nicht-Berücksichtigung der oben angegeben Überlegungen) nur möglich, wenn das haus direkt an der Straße steht und von dort aus einen Eingang in den Keller führt.

Wahrscheinlich wäre das sogar die einfachste Lösung die Vermieterin dazu zu zwingen den Kellerraum räumen zu lassen.