Einfamilienhaus im Grundbuch teilen lassen

Hallo ich hoffe ich finde hier rat.
Ich wohne mit meiner familie in einem Einfamiliehaus zur miete. Dieses haus wollen wir jetzt mit meiner Schwester und ihrer Familie kaufen. Das haus soll in zwei abgeschlossene wohneinheiten mit zwei separaten eingängen umgebaut werden. Die wohnung im 1.stock ist ausreichen für meine schwester, wir müssen im ergeschoss noch ein zimmer anbauen.
Nun meine frage, wie muss ich genau vorgehen?
Das haus kostet 150000€, wir werden jeder 110000€ aufnehem,für haus und umbaukosten auf zwei verschiedenen banken. Da ja jede bank den ersten rang im grundbuch haben will müssen wir teilen. Welchen schritt muss ich als erstes unternehmen?? An welche stelle muss ich mich als erstes wenden?
Danke und lg

Haus mit Notarvertrag kaufen. Architektenplan der den Zustand nach Umbau darstellt verfassen lassen. Abgeschlossenheitsbescheingiung vom Baumat anhand des Architektenpklans besorgen , Notar ermitteltet die 1000-tel anteil je neu geschaffener Wohneinheit. Bildung der Wohnungsgrundbücher. Nun haben sie Wohnugnseigentum, welches separat erstranig von jeder Bank für den einzelnen Wohnugnseigentümer beliehen werden kann. - Loslegen mit dem Umbau!

Hallo und danke für deine antwort!
Wie meinst du das genau? Können wir mit einem notarvertrag beide erst einmal die „2wohnungen“ kaufen obwohl es ja noch ein EFH ist. Gibt es da keine probleme mit den banken.
Oder sollen wir als erstes einen bauzeichner beauftragen und damit dann zur bank gehen?

Puh!
Also, ich weiß, dass Ihr Wohnungseigentum begründen müsst.
Aber wie das geht, weiß ich gar nicht genau.
Ich würde mal beim Bauamt der Stadt nachfragen. Ich weiß nur, dass man genaue Pläne braucht, so dass man sehen kann, dass jede Einheit eine abgeschlossene Wohnung ergibt. Wie gesagt: Bauamt fragen. Ansonsten weiß ein Notar natürlich auch, wie’s geht. Und über den muss letztlich eh die Beurkundung laufen.

Sorry, dass ich keine ausführlichere Auskunft geben kann.

LG von der Blonden

Hallo,

damit das Haus in 2 Eigentumswohnungen aufgeteilt werden kann benötigt Ihr eine sogenannte „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ vom Bauamt / Landratsamt.

Hier beginnt das Problem: Ihr könnt die Abgeschlossenheitsbescheinigung erst beantragen, wenn Ihr Eigentümer seid. Aber erst, wenn es die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt, wird das Grundbuch geteilt und beide Banken können erstrangig (jeweils zu Lasten einer Wohnung) eingetragen werden.

Es gibt also aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten, an die Sache heranzugehen:

a) mit dem jetzigen Eigentümer sprechen, ob er bereit ist (gegen Kostenübernahme) die Aufteilung vorzunehmen
b) einer von Euch kauft das Haus, teilt es auf und verkauft die eine Wohnung an den anderen

Im übrigen halte ich es für fraglich, ob Ihr das Geld wie skizziert von der Bank bekommt. 80% (übliche Beleihungsgrenze von Banken) vom Kaufpreis 150.000,-- EUR = 120.000,-- EUR. Wenn Ihr aber 2x110.000,-- = 220.000,-- EUR erstrangig aufnehmen wollt, dann müsst Ihr „heftige“ Umbauarbeiten vorhaben, dass sich die Banken noch vollwertig besichert fühlen. Falls Ihr es noch nicht gemacht habt empfiehlt sich also das Gespräch mit der Bank - rechtzeitig.

Viel Erfolg

Günter

danke für eure antworten!
mein erster gang wird jetzt zum bauamt sein, da arbeitet zum glück ein verwanter von uns, der wird uns hoffentlich weiterhelfen können.
Das ist echt komlpiziert :smile:

Wir brauchen auf jeden fall miteinander 220000€.
Es bleiben dann noch 70000 übrig für anbau, eine heizung muss eingebaut werden da wir momentan nur mit holz heizen.
Wir haben zwar jeder 10000€ eigenkapital, aber was ist das schon, dieses geld rechnen wir für architekten, statiker, notar usw. So eine teilung soll ja auch nicht billig sein.
Danke nochmals für eure antworten.
lg

Sie sollten Ihr Vorhaben insgesamt mit der Bank besprechen, bevor Sie sich auf ein solches Abenteuer einlassen. Die Bank. wird verstehen worum es geht, wenn Sie dort erklären, dass Sie aus einem Einfamilienhaus durch Umbaumaßnahmen zwei Eigentumswohnugnen schaffen wollen, die dann einzeln für deren Eigentümer zu finanzieren wären. Im Übrigen bleibt es vom Procedere her beim bereits gechriebenen, was den technischen und notariellen Weg vom Einfamilienhaus hin zum Haus mit zwei Eigentumswohnungen angeht.