Hey, wer kann mit zu einer sehr pikanten Frage bitte weiterhelfen.
Bin Eigentümer eines Einfamilienhauses und in der schlimmen Lage dieses verkaufen zu müssen bevor die Zwangsvollstreckung ins Haus flattert.
Leider bin ich noch nicht mal in der Lage einen Umzug und die Mietkaution für eine Mietwohnung zu stemmen.
Also die Frage: In welchem Zeitrahmen kann ich mit dem Geld des eventuellen Käufers auf meinem Konto rechnen bzw. eines Teilbetrages? Kann schon Geld auf mein Konto fließen obwohl laut Vereinbarung ich dann ca. 4 Wochen später aus dem Haus ausziehe?
Kann dies alles noteriell vereinbart werden? Wie ist der „Ablaufplan“ eines Verkaufes? Ich möchte privat verkaufen, da ja Makler auch ihre Provision haben möchten! - Vielen, vielen Dank im Voraus! -
Hallo,
unabhängig von meinen Überlegungungen zu diesem Thema rate ich, sich bei einem ortsansässigen Notar beraten zu lassen, was möglich ist oder auch nicht!
Selbstverständlich kann man in einem Grundstückskaufvertrag alles individuell aushandeln, solange es mit dem geltenden Recht konform geht.
Man könnte z. B. Folgendes vorschlagen:
Ein Teilbetrag in Höhe von … € ist am … ( … Wochen nach Abschluß Kaufvertrag) fällig und auf das Konto des Verkäufers … zu überweisen. Beide Vertragsparteien wurden vom Notar auf das Risiko der ungesicherten Vorleistung hingewiesen. Sie verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren sowohl auf eine notarielle Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit nach Eintragung der Vormerkung, Eingang der Genehmigungen und event. Löschung der nicht übernommenen Belastungen.
Am Besten aber wirklich sich vom Notar beraten lassen, denn er muß den Inhalt ja auch beurkunden.
Viel Erfolg !!!
Hey, wer kann mit zu einer sehr pikanten Frage bitte
weiterhelfen.
Bin Eigentümer eines Einfamilienhauses und in der schlimmen
Lage dieses verkaufen zu müssen bevor die Zwangsvollstreckung
ins Haus flattert.
Leider bin ich noch nicht mal in der Lage einen Umzug und die
Mietkaution für eine Mietwohnung zu stemmen.
Also die Frage: In welchem Zeitrahmen kann ich mit dem Geld
des eventuellen Käufers auf meinem Konto rechnen bzw. eines
Teilbetrages? Kann schon Geld auf mein Konto fließen obwohl
laut Vereinbarung ich dann ca. 4 Wochen später aus dem Haus
ausziehe?
Kann dies alles noteriell vereinbart werden? Wie ist der
Ablaufplan eines Verkaufes? Ich möchte privat verkaufen, da
ja Makler auch ihre Provision haben möchten! - Vielen,
vielen Dank im Voraus! -
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Wie ich mitbekomme, werde ich an einem Notar nicht vorbeikommen. Letztendlich muss die Grundbuchänderung und der gesamte Verkauf sowieso noteriell erledigt werden.
Zwei kurze Fragen dazu: Gibt es spezielle Notare für Immobilien (wie bei Rechtsanwälten Fachrichtungen) oder kann dies jeder Notar erledigen?
Zweitens: Wird die Erstberatung beim Notar in Rechnung gestellt? - Danke -
Hallo,
der Grundstücksverkehr ist eigentlich das Hauptgeschäft der Notare, da muß sich jeder bestens auskennen.
Bezüglich Beratung beim Notar wird es sicherlich regional unterschiedliche Regelungen geben. Unsere Notare beraten weitestgehend kostenfrei und zwar erst recht, wenn dann der Vertrag von ihm beurkundet wird.
Wichtig zu wissen wäre noch, dass Notare unabhängig sind und nur das beurkunden, was sie auch selbst kontrollieren können. Es sei denn, beide Vertragsparteien wünschen ausdrücklich eine bestimmte Regelung. Dann ist aber der Notar angewiesen, ausdrücklich über die damit verbundenen Risiken zu belehren.
Schönes Wochenende!!!
Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!