Einfamilienhaus mit Wohnung der Tochter - Steuer?

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus mit 2 Stockwerken.
Nun benutzen meine Eltern nur noch ein Stockwerk und einen Teil des ersten OGs und ich bewohne den Rest als 2 Zimmer Wohnung mit Küche.

Bisher zahle ich keine Miete, aber werde demnächst auch was abgeben müssen - ich schätze das beläuft sich aber auf maximal 200 Euro.

Nun die Frage:
Muss das Haus nun als Zweifamilienhaus umgemeldet werden?
Welche Merkmale besitzt denn ein Zweifamilienhaus? (zB zweite Küche = Zweifamilienhaus?)
Müssen meine Eltern Steuern auf die Mieteinnahmen der Tochter zahlen?

Vielen Dank für die Hilfe
Kristina

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Kristina,

Falls ihre Wohnung kein eigenes Bad +WC hat ist es keine abgeschlossene Wohnung.Eine 2 Wohnung hat auch eine eigene Wohnungseingangstüre die man absperren kann.Somit kann das Haus nicht als 2 Fam-Haus bezeichnet werden.Sogar eine Einliegerwohnung muss eigenes Bad+Wc+Küche +abspeerbare Wohnungstür aufweisen.
Am besten ist es wenn Sie mit ihren Eltern ein Abkommen treffen das Sie z.B. für Heizung und Wasser oder Strom aufkommen und das Geld ihren Eltern bar geben.Falls wirklich durch eine Überweisung dann mit Nebenkosten angeben.Vor fremden Menschen oder Nachbarn immer stillschweigen.Denn nur so können Sie verhindern das ihre Eltern Steuer zahlen müssen.
Falls es noch Fragen gibt einfach nochmal schreiben.

Gruß
monika61

Hallo,

leider kann ich nicht weiter helfen. Sorry

Mfg
Michelle

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Also - die zweite Wohnung hat ein Bad - allerdings liegt das „auf dem Flur“ / außerhalb meiner Wohnung, da das gegenüberliegende Zimmer noch meinen Eltern gehört. Ich will eine Trenntür im Flur einbauen lassen, so dass mein Teil abgetrennt ist - wie gesagt hinter dem Bad.

Btw: meine Eltern zahlen derzeit keine Steuern, da sie durch ihr geringes Einkommen (Rente) unter den Satz fallen. Insofern bringt ja auch eine Wohnung nichts, denn Werbungskosten etc können Sie ja ohne gezahlte Steuer auch nicht anrechnen lassen :wink:

Sind also das Bad und eine abschließbare Wohnungstür Kriterien, die eine zweite Wohnung ausmachen?

Ja - bar ist kein Problem und wenn, dann handelt es sich ja sowieso nur um Nebenkosten.
Generell wollen wir ja nur vermeiden, dass wir was falsch machen und am Ende angezeigt werden o.ä.

Vielen Dank für die Hilfe,
Kristina

Hallo,

Also ich weiß das´es einen seperaten Eingang ob aussen oder im Flur das ist egal geben muss.Ich würde es dann als Einligerwohnung anmelden
Die Mieteinahmen gelten als einkommen und das muss angegeben werden.
LG Mausi123

ich habe folgende Frage:

Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus mit 2 Stockwerken.

Nun benutzen meine Eltern nur noch ein Stockwerk und einen
Teil des ersten OGs und ich bewohne den Rest als 2 Zimmer
Wohnung mit Küche.

Bisher zahle ich keine Miete, aber werde demnächst auch was
abgeben müssen - ich schätze das beläuft sich aber auf maximal
200 Euro.

Nun die Frage:

Muss das Haus nun als Zweifamilienhaus umgemeldet werden?

Welche Merkmale besitzt denn ein Zweifamilienhaus? (zB zweite
Küche = Zweifamilienhaus?)

Müssen meine Eltern Steuern auf die Mieteinnahmen der Tochter
zahlen?

Vielen Dank für die Hilfe

Kristina

Hallo,

steuerliches Abgrenzungsmerkmal ist in der REgel, dass die zweite Wohnung abschließbar ist. und ohne die erste Wohnung zu betreten erreichbar ist.

Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Hallo,
ein Zweifamilienhaus liegt vor, wenn es zwei abgetrennte Wohnungen gibt. Also eigene Wohnugnstür, Küche, Bad.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Hallo,
Voraussetzung für ein Zweifamilienhaus sind zwei Küchen und zwei abgeschlossene Wohnungen.
Wenn nach Abzug der anteiligen Kosten ein positiver Betrag verbleibt ist dieser als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Kristina,

wie Du schon sagst, bisher keine Miete. Aber eventuell in der Zukunft eine kleine Entschädigung an die Eltern. Ich sehe dies als Entschädigung für die entstehenden Kosten der Wohnung und Anerkennung für Leistungen, die Deine Eltern für Dich erbringen. Damit keine Steuerpflicht ( m. E. )

Damit die zweite Wohnung steuerlich anerkannt werden kann muß diese in sich abgeschlossen sein ( separater Eingang ist ein gutes Merkmal - eventuell reicht auch ein gemeinsamer Eingang über ein Treppenhaus ). Aber in jedem Fall muß jede Wohnung in sich abgeschlossen sein.

Natürlich muß die zweite Wohnung alles enthalten, was eine Wohnung üblicher Weise hat ( Küche - Bad - WC ).

Die dann erzielten Einnahmen müssen die Eltern versteuern, können aber alle Kosten des Hauses anteilig gegenrechnen.

Besorge Dir bei FA die Anlage V zur Steuererklärung; dort sind alle Kosten aufgeführt.

Hinweis noch zur Miete von Angehörigen:

  1. Schriftlicher Mietvertrag erfoderlich

  2. Miete muß überwiesen werden zum Nachweis

  3. Miethöhe muß mindestens 50 % der ortsüblichen Miete ohne Nebenkosten für Heizung usw. betragen, ansonsten müssen die Eltern den nicht gezahlten Betrag als fiktive Einnahme versteuern.

Weitere Detailinformationen gebe ich Dir gerne, wenn Du mich direkt anschreibst unter
[email protected]

MfG

Stefan Seidel

Rühren Sie nicht an der Änderung des Einfamilienhauses, es hat sich ja auch nichts geändert. Ich schätze mal, daß die 200 euro für anfallende Kosten Ihrer Eltern benutz werden. Wenn es reine Miete sein sollte, dann werden Ihre Eltern beim FA zur Kasse dafür gebeten. Das heißt, aus den 200 wird etliches weniger. Hilft Ihnen das so?
gruß maluzo