Einfamilienhaus mit Wohnung der Tochter - Steuer?

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Angenommen ein Ehepaar
hat ein Einfamilienhaus mit 2 Stockwerken.
Nun benutzen diese nur noch ein Stockwerk und einen Teil des ersten OGs und der Rest wird als 2 Zimmer Wohnung mit Küche von der Tochter bewohnt.

Die Tochter zahlt bisher keine Miete. Evtl. ist eine Miete von max 200 Euro angedacht.

Nun die Frage:
Muss das Haus nun als Zweifamilienhaus umgemeldet werden?
Welche Merkmale besitzt denn ein Zweifamilienhaus? (zB zweite Küche = Zweifamilienhaus?)
Müssen die Eltern Steuern auf die Mieteinnahmen der Tochter zahlen?

Vielen Dank für die Hilfe
Kristina

Nun die Frage:

Muss das Haus nun als Zweifamilienhaus umgemeldet werden?

nein

Welche Merkmale besitzt denn ein Zweifamilienhaus? (zB zweite
Küche = Zweifamilienhaus?)

egal

Müssen die Eltern Steuern auf die Mieteinnahmen der Tochter
zahlen?

nein, eltern müssen keine steuern auf die mieteinnahmen ihrer kinder zahlen, aber die mietzahlung der kinder an die eltern muss grundsätzlich versteuert werden.

die nummer vorher mal bei einem steuerberater druchrechnen lassen macht sinn. dauert ca. eine stunde, wenns hochkommt…

gruß inder