Hallo,
ich habe folgende Frage:
Angenommen ein Ehepaar
hat ein Einfamilienhaus mit 2 Stockwerken.
Nun benutzen diese nur noch ein Stockwerk und einen Teil des ersten OGs und der Rest wird als 2 Zimmer Wohnung mit Küche von der Tochter bewohnt.
Die Tochter zahlt bisher keine Miete. Evtl. ist eine Miete von max 200 Euro angedacht.
Nun die Frage:
Muss das Haus nun als Zweifamilienhaus umgemeldet werden?
Welche Merkmale besitzt denn ein Zweifamilienhaus? (zB zweite Küche = Zweifamilienhaus?)
Müssen die Eltern Steuern auf die Mieteinnahmen der Tochter zahlen?
Vielen Dank für die Hilfe
Kristina