Einforderungsverjährung

Hallo liebe Forumteilnehmer

Weiss zufällig jemand von Euch was genau in Deutschland unter einer „Einforderungsverjährung“ verstanden wird, auf Grund derer ein Akt geschlossen wird und ein (zufällig zu spät)überwiesenes Strafgeld wieder retourniert wird? Ist das gleichzusetzen mit einer Verjährung der Übertretung (Geschwindigkeitsübertretung)und somit Ruhe oder geht die Strafverfolgung nur auf anderen Wegen weiter.
Danke im Vorraus
v.G.Lois

Evtl. gibt es mehr Antworten, wenn Du Deine Frage im Brett ‚allgemeine Rechtsfragen‘ stellst…

Evtl. gibt es mehr Antworten, wenn Du Deine Frage im Brett
‚allgemeine Rechtsfragen‘ stellst…

Hallo Carsten

Du meinst sicher „Allg. Rechtsfragen“. Ist eigentlich logisch.
Danke und viele Grüsse
Lois