Hallo liebe Forumteilnehmer
Weiss zufällig jemand von Euch was genau in Deutschland unter einer „Einforderungsverjährung“ verstanden wird, auf Grund derer ein Akt geschlossen wird und ein (zufällig zu spät)überwiesenes Strafgeld wieder retourniert wird? Ist das gleichzusetzen mit einer Verjährung der Übertretung (Geschwindigkeitsübertretung)und somit Ruhe oder geht die Strafverfolgung nur auf anderen Wegen weiter.
Danke im Vorraus
v.G.Lois