Einfriedung darf nicht bepflanzt werden !?

Wir beabsichtigen ein Einfamilienhaus in Hamburg zu ersteigern, welches an einem Gewerbegrundstück angrenzt. Die Grenze verläuft hinter dem Haus bzw. Hintergarten und wurde durch eine Einfriedung (Metallzaun ca. 2,50 m hoch) klar markiert.

Nun sind wir ein wenig irritiert, denn im Wertgutachten wurde angegeben, dass die bestehende Einfriedung zum Gewerbegrundstück (also diese Metallzaun) nicht bepflanzt werden darf.

Wir sind heute an dem Einfamilienhaus vorbeigefahren und der jetzige Besitzer hat dort auch wirklich nichts gepflanzt. Sein Nachbar jedoch – dessen Grundstück ebenfalls am Gewerbe angrenzt – hat teilweise halbhohe Büsche gepflanzt.

Es besteht zwischen dem Einfamilienhaus und dem Gewerbe absolut keine Diskretion und ein Sichtschutz also Lebensbäume wären daher wirklich prima um die Privatsphäre zu wahren.

Unseres Wissens nach, existiert in Hamburg kein Nachbarschaftsgesetz. Daher unsere Frage: Wer bestimmt, dass die Einfriedung nicht bepflanzt werden darf bzw. wo ist das geregelt?

Hallo!
Das tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus.
Ich selbst komme aus Ba-Wü und weiß auch nicht, wie das bei uns gehandhabt wird.
Trotzdem viel Erfolg!
Miriam Müller

hallo gruenschnabel,
bitte wende dich diesbezüglich an die stadt hamburg und frag dort nach, ob es für deine straße und deinen ortsteil
derartige bestimmungen gibt.
das kann von straße zu straße unterschiedlich sein.
lieben gruß
bb

Hallo,
leider kenne ich mich bei Gewerbegebieten nicht aus.
In Wohngebieten ist es im Bebauungsplan geregelt, den Sie beim Bauamt erhalten. Vielleicht können die auch weitere Auskünfte geben.

Ansonsten könnten Sie auch den Gutachter einfach mal anrufen, der das Gutachten erstellt hat. Der sollte wissen wo er die Information her hat.

Gruß
L.Düren

Sorry, in dem Thema kenne ich mich leider nicht aus.

Keine Ahnung, da es sich nicht wirklich um eine Frage im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung lautet !

Hallo,

Sorry, da kann ich Euch leider nicht helfen.

Gruß Iris