Einfriedung darf nicht bepflanzt werden !?

Wir beabsichtigen ein Einfamilienhaus in Hamburg zu ersteigern, welches an einem Gewerbegrundstück angrenzt. Die Grenze verläuft hinter dem Haus bzw. Hintergarten und wurde durch eine Einfriedung (Metallzaun ca. 2,50 m hoch) klar markiert.

Nun sind wir ein wenig irritiert, denn im Wertgutachten wurde angegeben, dass die bestehende Einfriedung zum Gewerbegrundstück (also diese Metallzaun) nicht bepflanzt werden darf.

Wir sind heute an dem Einfamilienhaus vorbeigefahren und der jetzige Besitzer hat dort auch wirklich nichts gepflanzt. Sein Nachbar jedoch – dessen Grundstück ebenfalls am Gewerbe angrenzt – hat teilweise halbhohe Büsche gepflanzt.

Es besteht zwischen dem Einfamilienhaus und dem Gewerbe absolut keine Diskretion und ein Sichtschutz also Lebensbäume wären daher wirklich prima um die Privatsphäre zu wahren.

Unseres Wissens nach, existiert in Hamburg kein Nachbarschaftsgesetz. Daher unsere Frage: Wer bestimmt, dass die Einfriedung nicht bepflanzt werden darf bzw. wo ist das geregelt?

  1. Hamburgische Bauordnung
  2. evtl. vorhandener Bebauungsplan (Textteil)

Danke, für die schnelle Antwort. Wir haben uns im Internet den Bebauungsplan angeschaut, jedoch nur der Plan ist zu sehen. Und wo finde ich den Textteil dazu? Oder wo muss ich hin, damit ich die Akte einsehen kann?

Und in der Hamburgischen Bauordnung ist leider darüber nichts geregelt.

MFg

Hallo GruenSchnabel,

Wir haben uns im Internet den
Bebauungsplan angeschaut, jedoch nur der Plan ist zu sehen.
Und wo finde ich den Textteil dazu? Oder wo muss ich hin,
damit ich die Akte einsehen kann?

Ganz allgemein: Dorthin, wo die Baumaßnahme genehmigt wird. In Hamburg wäre für mich das Bezirksamt(?) die erste Anlaufstelle.

Gruß
Jörg Zabel

Danke, für die schnelle Antwort. Wir haben uns im Internet den
Bebauungsplan angeschaut, jedoch nur der Plan ist zu sehen.
Und wo finde ich den Textteil dazu? Oder wo muss ich hin,
damit ich die Akte einsehen kann?

Aufs Bauamt des Stadtbezirks. Oder hierhin:
http://www.hamburg.de/bebauungplaene/154054/bebauung…

Und in der Hamburgischen Bauordnung ist leider darüber nichts
geregelt.

§ 11
Einfriedigungen
[…]Einfriedigungen von gewerblich genutzten Grundstücken dürfen dicht und bis zu 2,25 m hoch ausgeführt werden.

Da würde ich - gleiches Recht für die Anrainer beiderseits der Grenze - mangles anderweitiger Regelungen davon ausgehen, dass zum gewerblichen Nachbarn hin eine dichte Einfriedigung 2,25 m hoch ausgeführt werden darf. Städtebaulich wäre jede andere Interpretation der Regelung willkürlich und unsinnig.

Gruß
smalbop

Hallo,
sprech den Ersteller des Gutachtens doch einfach drauf an.
In Frage kommen neben dem bereits genannten eine Nutzungsbeschränkung im Grundbuch oder eine schuldrechtliche Verpflichtung im Kaufvertrag, die bei Verkauf weiterzugeben ist.
Gruß vom
Schnabel

Es besteht zwischen dem Einfamilienhaus und dem Gewerbe
absolut keine Diskretion und ein Sichtschutz also Lebensbäume
wären daher wirklich prima um die Privatsphäre zu wahren.

Hallo,
Sichtschutz geht ohne Pflanzen, mit dichtem Holzzaun zum Beispiel.
Moeglicherweise gestattet der Gewerbebetrieb sogar einen Sichtschutz an seinem Zaun montiert. Auf jeden Fall dort fragen.
Gruss Helmut