Einfriedung Hecke event. knapp neben der Grenze

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo zusammen,

meine Frage betrifft eine Hecke die als Einfriedung zw. 2 zu Wohnzwecken bebauten Grundstücken in NRW steht.

Fakt ist das diese Hecke wohl um des lieben Friedens willen von dem Vorbesitzer eines Hauses auch auf der Seite des Nachbarn geschnitten wurde. Nun möchten die neuen Besitzer das nicht, da dieses im Nachbarschaftsgesetzt NRW ja eindeutig geregelt ist.
Zuerst behauptete der Nachbar auch die neuen müssten das weil es die rechte Seite wäre und die sich darum zu kümmern hätten, was diese zuerst auch glaubten, sich aber erst mal schlau gemacht haben. Rausgefunden habe die Neubesitzer das dass in NRW eben nicht so ist. Als 2tes heißt es das wäre „Gewohnheitsrecht“ weil es der Vorgänger eben auch immer gmacht hat. Als letztes kam jetzt die Hecke wäre keine Einfriedung, weil sie auf dem anderen Grundstück stehen würde und das ist nun die eigentliche Frage:
Augenscheinlich nehmen wir an es könnte so sein, das diese allerhöchstens 10-20 cm mehr beim neuen steht als bei ihm. Da aber kein Grenzstein oder ähnliches zu finden ist, kann man das nicht genau sagen. 1. Wäre das schon dann keine Einfriedung mehr weil nicht auf der Grenze, oder wäre das im Toleranzbereich? Die haben vor ca. 50 Jahren bestimmt auch keinen Vermessundsbeamten hier gehabt wo die Hecke gepflanzt wurde.
2. Eine Hecke ist in der Siedlung als Grenze zw. den Grundstücken durchaus üblich, also wäre es doch Schwachsinn diese zu entfernen und dann eine Einfriedung zu verlangen und die dann 20 cm weiter rüber neu zu pflanzen, wobei die dann schon in seinem aus Holz gebautem Pavillion an der Grenze wachsen würde.
Vielen Dank

Hi, man kann sich auf d. Hammerschlags- u. Leiterrecht berufen. Müsste im Nachbarschaftsrecht von NRW verankert sein.
Dem Nachbarn müssen d. Arbeiten 1 Monat vorher angekündigt werden.
MfG ramses90