Einführung einer Kurabgabe binnen 10 Werktagen

Sehr geehrte/r Expertin/Experte,

Wir sind als zur Eintreibung verpflichteter größter Tourismusbetrieb (Campingplatz) einer kleinen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern von der sehr kurzfristigen Einführung einer Kurabgabe ohne jede vorherige Information oder Einbeziehung überrascht worden.

Nach Anerkennung als Erholungsort per Urkunde vom 26. Mai 2011 wurde die Satzung am 18. Juni offiziell veröffentlicht und tritt bereits am 1. Juli 2011 in Kraft, das heißt binnen 10 Werktagen.

Wir sind innerhalb dieser Kurzfristigkeit und mitten in der Hauptsaison personell/organisatorisch nicht in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zur Erhebung und Abwicklung der Kurtaxe zu leisten.

Diesen Fakt haben wir ausführlich begründet, mit Zahlen belegt und als schriftliche Stellungnahme an das zuständige Amt, die Gemeinde und die Kommunalaufsicht übermittelt. Wir schätzen den Mehraufwand auf Minimum 80 Stunden/pro Monat in der Hauptsaison (Referenzmonat Juli 2010).

Unser Platz ist in der bevorstehenden Hauptsaison bereits zu 90% ausgebucht. Alle verbindlichen Reservierungen (mit Anzahlung) sind ohne jeden Hinweis auf Kurabgabe abgeschlossen worden bzw. werben wir sogar aktiv mit dem Zusatz „günstige Preise – ohne Kurtaxe“.

Unsere Fragen:

Gibt es zwischen der Anerkennung als Erholungsort und dem Inkrafttreten einer Satzung zur Erhebung von Kurtaxe eine Mindestfrist (um beispielsweise die nötigen organisatorischen Vorkehrungen treffen zu können)?

Welche Möglichkeiten des Widerspruchs haben wir in einem komplexen Fall, in dem sich nach Prüfung der Satzung zudem weitere Verstöße (Stichworte Kommunalrecht, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, Details würden an dieser Stelle den Rahmen sprengen, reiche ich gerne nach) ausmachen lassen?

Müssen unseren Gästen im Nachhinein eine bei Buchung nicht bekannte Abgabe bezahlen (1€ Kurabgabe bei 4,70€ Übernachtungsgebühr entspricht einer Steigerung von 23 %)?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Anna

Hallo liebe Anna,

leider bin ich für diese Frage nicht der richtige Ansprechpartner. Wie Sie schon selbst angesprochen haben, fällt diese Problemstellung wohl am ehesten in den Bereich des Kommunalrechts. Da mein Wissen über das Kommunalrecht mittlerweile sehr verblasst ist, und jedes Land eigene Vorschriften hat, bzw. haben kann, möchte ich mich lieber nicht zu Ihrem Fall äußern.
Ich hoffe, dass Sie einen kompetenten Ansprechpartner für Ihre Problemlösung finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars

Hallo Anna,

Zu Frage 1: Nein, vergiss es gleich wieder. Der Deutsche Reichtstag hat 1896 mal ein Gesetz beschlossen, dass am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist. Seitdem sind wir heute leider so weit gekommen, dass Gesetze quasi über Nacht einfach da sind, hier in Niedersachsen die Kommunen gerade aufgefordert wurden, ein neues (Schul-)Gesetz schon anzuwenden, bevor es überhaupt beschlossen worden ist oder die Bundeskanzlerin ein bereits verkündetes Gesetz mal eben so außer Kraft setzt und es Moratorium nennt. Und da soll es irgendwen wundern, wenn eine Gemeinde eine Satzung mit zwei Wochen Vorlauf erläßt…? Vergiss es. Das wundert heute (leider) keinen Fachmann mehr…

Die Terminlage hilft Dir nicht. (Außer, wenn es zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt, weil ihr die Satzung nicht anwendet; der irgend jemanden persönlich treffende Vorwurf kann natürlich damit entkräftet werden, dass (bzw. wenn) es einfach nicht ging. Aber auch das hilft Deinem Anliegen nicht weiter…)

Frage 2: Gegen die Satzung könnt ihr ein Normenkontrollverfahren anstrengen. Dann würde das Verwaltungsgericht prüfen, ob die Satzung ordentlich gestrickt und korrekt erlassen worden ist. Mein Rat: fäll diesen Entschluss nicht, ohne einen Anwalt gefragt zu haben. Das ist keine Sache, für die dieses Forum ausreichen würde…

Und 3: Ja, müssen sie, wenn sie nicht ‚Vertrauensschutz‘ geltend machen können. Aber es gibt nach herrschender Meinung kein schützenswertes Vertrauen in einen nicht geregelten Zustand dahingehend, dass die Gemeinde ihn auch künftig nicht regelt. Jedenfalls gilt das der Gemeinde gegenüber, wenn diese nicht zufällig erklärt hat, auch nach dem 1. Juli keine Abgabe zu erheben.

Leider gilt dasgleiche für Euch: wenn ihr nämlich (bei Buchung) versprochen haben solltet, dass keine Abgabe fällig wird, dann hättet ihr Euch zu weit aus dem Fenster gelehnt. Um ehrlich zu sein: Abhängig von der jeweiligen Formulierung der beworbenen (abgabenfreien) Leistung könnten die Gäste eher Euch erfolgreich verklagen als die Gemeinde. Allerdings NICHT darauf, die Abgabe nicht bezahlen zu müssen; sondern auf Schadenersatz oder Rücktritt oder dergleichen…

Sorry, alles in allem keine sehr aufbauende Antwort, was…? :frowning:

Viele Grüße
Marco.

Vielen Dank trotzdem, in diesem Fall für Ihre ehrliche Antwort.

Viele Grüße
Anna

Hallo Marco,

vielen, vielen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort. Deine Einschätzungen decken sich mit meinem/unseren Gefühl als Betreiber/Verwalter.
Aber ich kann sehr wohl unterscheiden zwischen der schlechten Nachricht und ihrem Überbringer :wink:

Wir haben gerade mit der zuständigen Rechtsberatung der IHK und einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kontakt aufgenommen und sehen momentan für uns in einem Normenkontrollverfahren gegen die sehr lückenhafte, knapp anderthalb Seiten „lange“ Satzung gute Chancen, weil diese viele Dinge ungeregelt und unerwähnt lässt (bspw. die eindeutige Verwendung oder die Definition der Verstöße oder die Rückerstattung von im Voraus gezahlter Kurtaxe bei spontaner wetterbedingter Abreise, was bei einem Campingplatz naturgemäß gut 40% aller Aufenthalte betrifft).

Das stärkste Argument ist für uns aber der wettbewerbsrechtliche Aspekt, denn der Bürgermeister der Gemeinde und der Betreiber des direkt benachbarten Campingplatzes (= direkter Mitbewerber) ist ein und dieselbe Person und wird die Kurabgabe künftig nicht durch eine neutrale Verwaltung, sondern seine (gewinnorientierte) Betreiber-GmbH organisieren. Damit erlangt er umfassende Kenntnisse und Daten, die ihm eindeutige Wettbewerbsvorteile verschaffen. Er hat uns ganz dreist ins Gesicht gesagt, dass er seine Gäste sehr wohl bereits informiert habe, zu einem Zeitpunkt, als wir (Ahnungslosen) von einer Kurabgabe nicht einmal in alpträumten.

Das darf doch selbst im wilden Osten nicht so durchgehen … und obwohl wir als Wessis schon so viel akzeptieren
und investieren, dass ich konkrete Aufzeichnungen für mein nächstes Buch mache (vermutlich ein Krimi, spielt in einem sehr kleinen Dorf an einem großen See :wink:, werden wir uns jetzt wehren.

Danke nochmals für Deine Hilfe. Hätte ich 5 Sternchen vergeben können, wäre das geschehen, so konnte ich nur eines verteilen!

Viele Grüße
Anna