Sehr geehrte/r Expertin/Experte,
Wir sind als zur Eintreibung verpflichteter größter Tourismusbetrieb (Campingplatz) einer kleinen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern von der sehr kurzfristigen Einführung einer Kurabgabe ohne jede vorherige Information oder Einbeziehung überrascht worden.
Nach Anerkennung als Erholungsort per Urkunde vom 26. Mai 2011 wurde die Satzung am 18. Juni offiziell veröffentlicht und tritt bereits am 1. Juli 2011 in Kraft, das heißt binnen 10 Werktagen.
Wir sind innerhalb dieser Kurzfristigkeit und mitten in der Hauptsaison personell/organisatorisch nicht in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zur Erhebung und Abwicklung der Kurtaxe zu leisten.
Diesen Fakt haben wir ausführlich begründet, mit Zahlen belegt und als schriftliche Stellungnahme an das zuständige Amt, die Gemeinde und die Kommunalaufsicht übermittelt. Wir schätzen den Mehraufwand auf Minimum 80 Stunden/pro Monat in der Hauptsaison (Referenzmonat Juli 2010).
Unser Platz ist in der bevorstehenden Hauptsaison bereits zu 90% ausgebucht. Alle verbindlichen Reservierungen (mit Anzahlung) sind ohne jeden Hinweis auf Kurabgabe abgeschlossen worden bzw. werben wir sogar aktiv mit dem Zusatz „günstige Preise – ohne Kurtaxe“.
Unsere Fragen:
Gibt es zwischen der Anerkennung als Erholungsort und dem Inkrafttreten einer Satzung zur Erhebung von Kurtaxe eine Mindestfrist (um beispielsweise die nötigen organisatorischen Vorkehrungen treffen zu können)?
Welche Möglichkeiten des Widerspruchs haben wir in einem komplexen Fall, in dem sich nach Prüfung der Satzung zudem weitere Verstöße (Stichworte Kommunalrecht, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, Details würden an dieser Stelle den Rahmen sprengen, reiche ich gerne nach) ausmachen lassen?
Müssen unseren Gästen im Nachhinein eine bei Buchung nicht bekannte Abgabe bezahlen (1€ Kurabgabe bei 4,70€ Übernachtungsgebühr entspricht einer Steigerung von 23 %)?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Anna

