Hallo,
in einer Abteilung einer Firma, genauer gesagt im Bereich Kundenservice (E-mail, Telefon) soll jetzt auch eingeführt werden, dass sonntags gearbeitet wird.
Angenommen, es existieren dabei keine schriftlichen Arbeitsverträge und bei der Einstellung wurde behauptet (5Tage, ausnahmsweise samstags, Sonntag nicht), es handelt sich hauptsächlich um Teilzeitmitarbeiter.
Müssen die Arbeitnehmer nach dem ArbZG am Sonntag arbeiten? Können die Arbeitnehmer dann dafür wenigstens einen Zuschlag bekommen?
Viele Grüße
Dani
Hallo
in einer Abteilung einer Firma, genauer gesagt im Bereich
Kundenservice (E-mail, Telefon) soll jetzt auch eingeführt
werden, dass sonntags gearbeitet wird.
Der Arbeitgeber müßte sich zunächst die Genehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörde einholen, wenn er das noch nicht gemacht hat.
Angenommen, es existieren dabei keine schriftlichen
Arbeitsverträge und bei der Einstellung wurde behauptet
(5Tage, ausnahmsweise samstags, Sonntag nicht), es handelt
sich hauptsächlich um Teilzeitmitarbeiter.
Alles eine Frage der Beweisbarkeit. Man müßte schon beim Gespräch Mäschen gewesen sein, um hier einen 100% Ausschluss dieser Möglichkeit der Sonntagsarbeit behaupten zu können.
Müssen die Arbeitnehmer nach dem ArbZG am Sonntag arbeiten?
Siehe oben. Siehe ArbZG
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/BJNR11…
Können die Arbeitnehmer dann dafür wenigstens einen Zuschlag
bekommen?
Zumindest ist gesetzlich keiner vorgeschrieben. Soweit der AG nicht einseitig Sonntagsarbeit einführen könnte, wäre das Verhandlungssache.
Ich vermute mal, es gibt keinen BR. Dann solltet Ihr schleunigst mal einen wählen.
Gruß,
LeoLo