Hallo!
Ich habe das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche gefunden. (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/)
Wofür ist das da?
Das BGB ist doch schon lange eingeführt.
Aber was soll dann dieser Anfang?
"BGBEG
Ausfertigungsdatum: 18.08.1896
Vollzitat:
„Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 441)“
Es wurde 1896 ausgefertigt, aber 2008 nochmal geändert. Es scheint ja noch irgendwas zu regeln. aber was?
Die Sachen, die da drin stehen, tauchen doch auch alle im BGB auf, oder nicht?
Sinn? *verwirrt*
Gruß
Paul