Einfünftelregelung bei Abfindung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage und würde mich frueen, wenn Sie mir weiterhelfen können.

Ich werde dieses Jahr von meinem Arebeitgeber gekündigt und zwar zum 31.10.2010.

Nun erhalte ich eine Abfindung und muss nun entscheiden, ob ich mir diese in diesem Jahr oder besser im nächsten Jahr auszahlen lasse.

Nächstes Jahr werde ich nur Elterngeld bekommen und ggf. für einige Monate ein Teilzeitgehalt oder wenn ich keine neue Arbeit finde zunächst Arbeitslosengeld. Somit wird mein Gehalt im nächsten Jahr geringer sein als mein diesjähriges Gehalt.

Nun meine Frage:
Ist es richtig, dass die Einfünftelregelung grundsätzlich nur vom Finanzamt angesetzt wird, wenn ich die Abfindung auch im Jahr des Ausscheidens ausgezahlt bekomme? Oder gibt es auch die Möglichkeit, das die Einfünftelregelung in Anwendung gebracht wird, wenn ich zwar Ende Oktober gekündigt werde, die Abfindung aber erst im Januar 2011 ausgezahlt bekomme?

Viele Dank für ihre Hilfe.

Mit freundlichem Gruss,
Anne D.

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auch festlegen, dass die Abfindung später gezahlt wird (siehe z.B. „Abfindungauszahlung kann steuerwirksam gestaltet werden“ unter http://www.abfindunginfo.de/anmerk.htm).

Ob das steuerlich vorteilhaft ist, muss man kalkulieren, z.B. mit einem Abfindungsrechner wie unter http://www.abfindunginfo.de/abfkalk1.htm

Ernst-Erwin

Liebe Anne!

Es tut mir furchtbar leid, aber ich kann Dir zu dem speziellen Fall leider keine einigermaßen verbindliche Auskunft geben. Sorry
Karl-Heinz

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