Hallo,
wir haben an ein japanisches Unternehmen einen Auftrag erteilt mit den Incoterms DDP.
Nach meiner Recherche trägt das japanische Unternehmen (geliefert und verzollt) alle Kosten in Zusammenhang mit der Beförderung bis zum Bestimmungsort in der BRD bis zur Verfügungsstellung, d. h. die Frachtkosten und sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Somit ist er der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer.
Meine Frage: Könnt ihr mir bitte die Stellen im UStG bzw. UStAE nennen?
Kann das japanische Unternehmen uns die Einfuhrumsatzsteuer zudem noch in Rechnung stellen bzw. falls ja, können wir diese dann als Vorsteuer in Abzug bringen?
Vielen Dank
Legende
Servus,
Meine Frage: Könnt ihr mir bitte die Stellen im UStG bzw. UStAE nennen?
§ 21 UStG
Kann das japanische Unternehmen uns die Einfuhrumsatzsteuer zudem noch in Rechnung stellen
Lieferung DDP wirkt sich immer auf den Preis aus. DDP liefern zu lassen, ist zwar komfortabel, aber weil die Einfuhrzollerledigung in einem fernen Land mit Aufwand verbunden ist, im Vergleich zu DAP auch richtig teuer.
Ob die EUSt abziehbar ist, hängt davon ab, ob und was für einen Nachweis es darüber gibt. Auch dieses geht bei Lieferung DAP leichter.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Dem vorletzten Absatz entnehme ich, dass der japanische Lieferer die EUSt uns in Rechnung stellen kann. Sind wir in diesem Fall auch vorsteuerabzugsberechtigt?
Schöne Grüße
Legende
Servus,
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Nachweis, dass es sich bei dem separat ausgewiesenen Rechnungsbetrag um Einfuhrumsatzsteuer handelt. Dieser Nachweis wird mit dem Bescheid über Einfuhrumsatzsteuer geführt, der vom Zoll bei Einfuhr ergeht, und aus dem hervorgehen muss, dass es sich um eine Lieferung an den Unternehmer handelt, der die EUSt als Vorsteuer abziehen möchte.
Schöne Grüße
MM
Supi, vielen Dank nochmal
-)