Einfuhr von Elektronikschrott

Hi zusammen

Ich grübele schon lange über die machenschaften eines Geschäftsmannes

Dieser Geschäftsmann käuft Sattelzugweise in England Elektronic Schrott auf , lässt diese Elektronic so nebenher reparieren was reparabel ist und verkäuft diese Ware als B - Ware ohne Garantie .

Ich wundere mich über Zoll bestimmungen und Mehrwertsteuer , also zum einen bei der Einfuhr , sowie auch beim Verkauf der Ware .
Die meiste Ware wird ohne Kassenbong auf Flohmärkten verkauft .

meines erachtens kann so doch überhaupt nicht Stückzahl und Gewinnermittlung , bzw Umsatzsteuer ermittelt werden , da bei der Einfuhr nur die Paletten gezählt werden , aber nicht die Anzahl der Geräte .
kein Mensch weiss wirklich die eigentliche Stückzahl der Geräte und somit kann doch die hälfte der Ware , Kassenbuchtechnich unter den Tisch fallen , ohne das es jemand nachrechnen kann .

da ich selbst Geschäftsmann bin , wundere ich mich über diese möglichkeit , ich muss jede kleine Schraube ins Kassenbuch eintragen und der schiebt Palettenweise Ware daran vorbei , das kann doch nicht richtig sein , oder ?

Toni

meines erachtens kann so doch überhaupt nicht Stückzahl und
Gewinnermittlung , bzw Umsatzsteuer ermittelt werden , da bei
der Einfuhr nur die Paletten gezählt werden , aber nicht die
Anzahl der Geräte .

Es gibt keine EUSt. für „Paletten“ oder „Geräte“. Diese Steuer wird ausschließlich anhand des deklarierten Wertes berechnet. Evtl. Zoll richtet sich nach Wert und Zolltarif- Nummer.

Im übrigen ist es bei Elektronik (auch ohne -schrott hintendran) üblich, Ware nach Gewicht einzukaufen. Da steht in der Zollerklärung „1 Tonne Elektronikplatinen, Wert 10000€“.

kein Mensch weiss wirklich die eigentliche Stückzahl der
Geräte und somit kann doch die hälfte der Ware ,
Kassenbuchtechnich unter den Tisch fallen , ohne das es jemand
nachrechnen kann .

Sofern der Geschäftsmann Umsätze nicht deklariert oder glaubhaft macht, macht er sich evtl strafbar.

Innergemeinschaftliches Verbringen
Servus,

das Vereinigte Königreich ist zwar nicht an der gemeinsamen Währung beteiligt, aber es ist in der Europäischen Union. Es gibt keinen Einfuhrzoll und keine Einfuhrumsatzsteuer, wenn man Waren von UK nach D verbringt. Der Zoll ihrer Majestät ist hie und da etwas heikel, wie wir kürzlich hier im Forum (leider unvollständig) erfahren konnten, aber dem lässt sich mit einem ordentlichen Frachtbrief und dem ggf. leicht zu führenden Nachweis, dass es sich nicht um Mülltransporte handelt, weitgehend begegnen.

Wie genau die Anschaffungskosten für die Ermittlung der Einkünfte in so einem Fall nachgewiesen werden, hängt vom Einzelfall ab.

Schöne Grüße

MM