Einfuhr von Jagdwaffen von Italien nach Deutschland

Hallo liebe/-r Experte/-in,

mein Vater war leidenschaftlicher Jäger. Vor einigen Jahren verstarb er und hinterließ
eine kleine Sammlung an Pistolen, Schrot- und Kugelgewehren in seiner Heimat
Italien.
Nun sind diese einige der wenigen Dinge die von ihm übrig sind und ich würde
beispielsweise ein Gewehr gerne behalten und es nach Deutschland (Bayern)
einführen.

Mein italienischer Anwalt ließ mich wissen, dass es nach italienischem Recht eine
sehr unkomplizierte Angelegenheit wäre und dass man keinen Waffenschein
bräuchte, um diese bei sich zu Hause zu haben. Das erstaunt mich. Wie sind denn die
gesetzlichen Vorschriften in Deutschland für

  • Transport und
  • Lagerung?

Ich bin wirklich komplett unbedarft auf diesem Gebiet. Die Waffen sind alle
(theoretisch) funktionsfähig, allerdings ohne Munition.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Felix

Hallo Felix
Also:
Transport muss in gesichertem behältnis stattfinden und die Munition muss getrennt von der Waffe transportiert werden.
Dies gilt sogar schon bei Paintballwaffen.
Das deutsche Waffengesetz ist in dieser Hinsicht sehr streng.
Lagerung scharfer Waffen sind nur mit Waffenschein und Waffenbesitzkarte erlaubt und müssen in Waffenschränken untergebracht werden.
Wenn du die Waffe allerdings unschädlich machst von einem Profi: Metallstab in den Lauf löten lassen oder ähnliches, darfst du die Waffe als Dekorations überall aufhängen. Du musst dafür aber die Waffe wirklich von einem Profi umbauen lassen, da sonst die Waffe zwar manipuliert aber im Gesetz immernoch scharf ist.
Du musst selbst entscheiden wie du nun vorgehst. Verkauf lieber die scharfe Waffe und kauf eine Dekowaffe für den halben Preis, wenn du nicht aus persönlichen Gründen an dieser Waffe hängst.
Wie gesagt: ohne richtige Behältnisse dürfen keine scharfen Waffen in DE gelagert werden, schon garnicht ohne Waffenschein/Waffenbesitzkarte.
MfG Pascal

Hallo Felix
Also:
Transport muss in gesichertem behältnis stattfinden und die Munition muss getrennt von der Waffe transportiert werden.
Dies gilt sogar schon bei Paintballwaffen.
Das deutsche Waffengesetz ist in dieser Hinsicht sehr streng.
Lagerung scharfer Waffen sind nur mit Waffenschein und Waffenbesitzkarte erlaubt und müssen in Waffenschränken untergebracht werden.
Wenn du die Waffe allerdings unschädlich machst von einem Profi: Metallstab in den Lauf löten lassen oder ähnliches, darfst du die Waffe als Dekorations überall aufhängen. Du musst dafür aber die Waffe wirklich von einem Profi umbauen lassen, da sonst die Waffe zwar manipuliert aber im Gesetz immernoch scharf ist.
Du musst selbst entscheiden wie du nun vorgehst. Verkauf lieber die scharfe Waffe und kauf eine Dekowaffe für den halben Preis, wenn du nicht aus persönlichen Gründen an dieser Waffe hängst.
Wie gesagt: ohne richtige Behältnisse dürfen keine scharfen Waffen in DE gelagert werden, schon garnicht ohne Waffenschein/Waffenbesitzkarte.
MfG Pascal.

Hallo Pascal,

danke für deine ausführliche Antwort! Ja, ich hänge persönlich an der Waffe,
irgendwie, aber ich muss mir wohl überlegen ob’s den Aufwand wert ist. Schade
dass es so kompliziert sein muss - und beruhigend. Wäre ja doch komisch wenn
man die Dinger einfach so bei sich zu Hause haben dürfte.

Wenn du von „Profi“ redest, wie zeichnet sich der in der Praxis aus? Muss ich mir
irgendeinen Schein o.ä. geben lassen wenn er die Waffe unschädlich gemacht hätte?

Außerdem: was kann man denn preislich erwarten für ein altes Jagdgewehr?

Danke für die Hilfe!

Beste Grüße,

Felix

Hallo Felix
mach ich doch gerne:wink:
also da fragst du am Besten in einem Waffenladen nach für Schießsport zb die können dir bestimmt helfen oder du fragst bei einem antiquitätenhändler, da die auch häufig mit alten Waffen zu tun haben. Bei einem Anglerladen findest du bestimmt auch Auskunft, da so Angel,Schießsportläden häufig untereinander Kontakt haben.
Preislich mhh kann ich dir wirklich nicht sagen. Aber was du für deine Waffe bekommen kannst : www.egun.de
da kannst du mal nach deiner Waffe suchen und vergleichen.
Waffenhersteller und Typ kannst du bestimmt an deiner Waffe ablesen. Je nachdem was du unter „alt“ verstehst (vorderlader zb) kannst du dafür schon einiges dafür bekommen. Kannst aber auch zb bei einem Schützenverein nachfragen die könnten das evtl auch mit dem Transport klären.
MfG Merkel

Super, das schau ich mir mal an.

Danke nochmal und einen schönen Nachmittag noch!

Felix

Hallo liebe/-r Experte/-in,

mein Vater war leidenschaftlicher Jäger. Vor einigen Jahren
verstarb er und hinterließ
eine kleine Sammlung an Pistolen, Schrot- und Kugelgewehren in
seiner Heimat
Italien.
Nun sind diese einige der wenigen Dinge die von ihm übrig sind
und ich würde
beispielsweise ein Gewehr gerne behalten und es nach
Deutschland (Bayern)
einführen.

Mein italienischer Anwalt ließ mich wissen, dass es nach
italienischem Recht eine
sehr unkomplizierte Angelegenheit wäre und dass man keinen
Waffenschein
bräuchte, um diese bei sich zu Hause zu haben. Das erstaunt
mich. Wie sind denn die
gesetzlichen Vorschriften in Deutschland für

  • Transport und
  • Lagerung?

Ich bin wirklich komplett unbedarft auf diesem Gebiet. Die
Waffen sind alle
(theoretisch) funktionsfähig, allerdings ohne Munition.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Felix

Habe keine Ahnung wie das gehen kann. GM

Hmm, ok. Danke trotzdem für’s Anschauen. Habe auch inzwischen eine ganz
hilfreiche Antwort erhalten :smile:
Grüße,
Felix

Kein Problem immer wieder gerne :wink:
Danke gleichfalls
MfG Pascal

Hallo liebe/-r Experte/-in,

In Italien mag das so gelten, vor allem für reine Schrotgewehre.
In der BRD nicht, es ist ein Bedürfnis erforderlich,
das heißt Jagdschein oder WBK (Waffenbesitzkarte mti Voreintrag durch Landratsamt) Einfuhr dann offiziell nur über Zollabwicklung.
Dies gilt auch für Transport und Aufbewahrung.
Am einfachsten wäre Abwicklung über einen Waffenhändler, welcher die Waffe dann bei sich lagert und nach erfolgter WBK-ERteilung (mitterlweile etwas schwieriger geworden) den ERwerb abwickelt.
Gruß Wapiti

Hey wapiti,

das mit dem Waffenhändler klingt nach einer guten Idee… ich denke aber dass ich bei
dem ganzen Aufwand (und ich werd keine WBK beantragen für ein Andenken; man
muss wohl auch ne Prüfung ablegen?) das mit dem Gewehr wohl sein lasse.

Danke jedenfalls für deine Antwort! War sehr hilfreich!

Beste Grüße,

Felix

Hallo Felix,
inzwischen weißt Du bestimmt schon genau Bescheid bzgl. Bedürfnis, Waffenbesitzkarte etc. Zur Absicherung ist ein Anruf bei der Jagdbehörde zu empfehlen,

Gruß Hubertus

Jawoll, danke trotzdem für die Nachricht!

Beste Grüße,

Felix

Hallo Felix,

leider kann ich auf die Fragen nicht antworten, da ich mich seid der Änderung des Waffenrechts nicht mehr so gut auskenne. Ich weiss nur, dass sich auch in Bezug auf Erbwaffen sich einiges verändert und verschärft hat.

Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Gruß
Melanie

Hallo Melanie,

vielen Dank trotzdem für die Antwort! Ich habe auch einige weiter Leute befragt
und es sieht ganz so aus als sei das alles eine extrem komplizierte Angelegenheit -
falls ich die Waffen nicht unschädlich mache, steht wohl zumindest der Erwerb
einer WBK an.
Nunja, mal sehen wie alles ausgeht.

Danke jedenfalls für die Mühe!

Beste Grüße,

Felix

In Deutschland gibt es ein so genanntes Erbenprivileg. Dass gestattet Erben auch ohne ein Bedürfnis die vererbten Waffen zu besitzen. Es berechtigt allerdings nicht zum Munitionserwerb und Besitz von Munition. Ob dass allerdings auch für im Ausland vererbte Waffen gilt kann ich leider auch nicht sagen. Hierzu sollte man sich von einem aufs Waffenrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Das Ordnungsamt ist da sicher nicht die erste Wahl. Bevor man aufs Ordnungsamt geht sollte man schon seine Rechte kennen.