Hallo demis 21!!
Der Zoll ist berechtigt Ware anzuhalten, wenn der Verdacht besteht, dass eine Ware nicht den Geräte- und Produktsicherheitsvorschriften entspricht. Jedoch entscheidet keineswegs der Zollbeamte darüber, ob das Gerät tatsächlich vorschriftsgemäß ist oder nicht. Statt dessen wird das Gerät der zuständigen Überwachungsbehörde zur Begutachtung vorgeführt. Die Überwachungsbehörde teilt dem Zollamt dann anschließend mit, ob eine Einfuhr möglich ist oder nicht.
Die von Ihnen genannten Einfuhrhindernisse (auch die fehlende deutschsprachige Gebrauchsanweisung) ergeben sich meiner Kenntnis nach unter anderem aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Detailliert kann Ihnen hierzu die für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörde Auskunft erteilen. Den Namen der für Sie zuständigen Überwachungsbehörde kann ich Ihnen nicht mitteilen, da ich nicht weiß aus welchem Bundesland Sie kommen (die Ausübung der Marktüberwachung ist je nach Bundesland individuell geregelt).
Ich empfehle Ihnen einfach einmal einen Blick in das ProdSG zu werfen (dieses ist online verfügbar).
Ich weise darauf hin, dass meine Infos keine Rechtsberatung ersetzen können. Im Zweifel empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, da ein etwaiger Verstoß gegen das ProdSG unter Umständen zu einer bußgeldrechtlichen oder gar strafrechtlichen Verfolgung durch Ihre Marktüberwachungsbehörde führen könnte.
Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Pippilotta