Einfuhr von US Iphone 4 vom Zollamt verweigert

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und zwar: ich habe aus die Staaten ein Iphone 4s bestellt. Das Paket ist an Zoll gelandet und die wollten zuerst kontrollieren, ob das Iphone einfuhrfähig ist.

Jetzt kriege ich Bescheid, dass es nicht ist, weil:

  1. die EG-Konformitätserklärung
  2. die CE-Kennzeichnung
  3. die deutsche Gebrauchsanweisung!

Ist das „normal“, wenn das Iphone original ist? Laut Zoll, sei das Iphone für EG nicht zugelassen!?Kann man etwas dagegen machen?

Danke im voraus

Hi,

die deutsche Gebrauchsanweisung hat den Zoll nicht zu interessieren. Sehr wohl aber dei EC Konformitätserklärung und CE Kennzeichnung. Das ist Bedingung, da sonst das I Phone z.B Frequenzen nutrzen kann die Polzei, Notdienste Usw. brauchen. Du muss t das vom Lieefranten fordern und wer der das nicht liefern kann I Phone retour gehen lassen, Kaufvertrag stornieren + Geld zurückverlangen.

LG

Danke für die Rückmeldung. Sind also die CE Kennzeichnung und EC Konformitätserklärung im Papierform? Dann kann ich den Verkäufer danach fragen.

Ist es üblich, dass beim Geräte aus die Staaten die beide fehlen?

Hallo demis 21!!

Der Zoll ist berechtigt Ware anzuhalten, wenn der Verdacht besteht, dass eine Ware nicht den Geräte- und Produktsicherheitsvorschriften entspricht. Jedoch entscheidet keineswegs der Zollbeamte darüber, ob das Gerät tatsächlich vorschriftsgemäß ist oder nicht. Statt dessen wird das Gerät der zuständigen Überwachungsbehörde zur Begutachtung vorgeführt. Die Überwachungsbehörde teilt dem Zollamt dann anschließend mit, ob eine Einfuhr möglich ist oder nicht.

Die von Ihnen genannten Einfuhrhindernisse (auch die fehlende deutschsprachige Gebrauchsanweisung) ergeben sich meiner Kenntnis nach unter anderem aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Detailliert kann Ihnen hierzu die für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörde Auskunft erteilen. Den Namen der für Sie zuständigen Überwachungsbehörde kann ich Ihnen nicht mitteilen, da ich nicht weiß aus welchem Bundesland Sie kommen (die Ausübung der Marktüberwachung ist je nach Bundesland individuell geregelt).

Ich empfehle Ihnen einfach einmal einen Blick in das ProdSG zu werfen (dieses ist online verfügbar).

Ich weise darauf hin, dass meine Infos keine Rechtsberatung ersetzen können. Im Zweifel empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, da ein etwaiger Verstoß gegen das ProdSG unter Umständen zu einer bußgeldrechtlichen oder gar strafrechtlichen Verfolgung durch Ihre Marktüberwachungsbehörde führen könnte.

Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Pippilotta

Richtig. Normal müsste es dabei sein. Ein guter verkäufer weiß dass er bei Lieferung in die EU das braucht. Ich drück die Dauemn, das es auch möglcih ist - nicht dass du die US Version gekauft hast…

LG

Hallo,
wenn das Zollamt

  1. die EG-Konformitätserklärung
  2. die CE-Kennzeichnung
  3. die deutsche Gebrauchsanweisung!

fordert, dann versuch doch Punkt 1 und 2 zu bekommen.
Bei Punkt 3 bin ich mir nicht sicher, warum es unbedingt eine deutsche Gebrauchsanweisung sein muss.

Aber Punkt 1 und 2 ist nicht ungewöhnlich. Wenn EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung fehlen, kann die Einfuhr verweigert werden.

Ich würde aber über den Hersteller versuchen die entsprechenden Dokumente zu bekommen.
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hi,

das Handbuch könntest Du nachliefern und da ist meist auf der letzten Seite die EG Konformitätserklärung. Aber… die fehlende CE Kennzeichnung ist tötlich. Die darf nur der „Hersteller“ nachbessern und so lange Apple Dir da keine entsprechende Vollmacht gibt, sieht das schlecht aus.

Das wird nix.

Gruß

hallo demis21, das ist das problem mit solchen technischen sachen aus den usa. der zoll handelt hier richtig. die einzige möglichkeit, die ich sehe ist mit dem verkäufer in verbindung zu treten und die problematik zu besprechen. vielleicht hat das iphone ja die gewünschten und notwendigen standards und der verkäufer kann dir das, auch für den zoll, glaubwürdig dokumentieren.
gruss
detlef

Hallo demis21,
Punkt1+2 sind technisch rechtlich absolut relevant. Punkt 3 ist mehr so eine Sache Verbraucherschutz.
Bei Punkt 1+2 erklärt der Hersteller die Kombalität seines Produktes mit den hiesigen Zulassungskriterien und steht dafür gerade (z.B. Funkfrequenzen). Sorry, dagegen ist gar nichts zu machen und das ist auch gut so.
(nicht böse sein, Bsp. Der Nachbar bringt eine Mirowelle mit und wenn der diese anschaltet ggar eht bei Dir nix mehr, Mobiltelefon, W-Lan, Fernbedienung Fernseher(nicht die alte IR-Bedienung) etc., es gibt z.B. diese alten W-Lan Boxen Boxen sogar wirklich, die alle lahmlegen und auch ´Schnurlostelefone´ aus den 80´ und 90´ die das können, dann kommt ein Messwagen und erwischt werden kann schon mal ein paar TEUR kosten)
schöne Grüße
Uwe