Hallo liebe Forengemeinde, ich habe vom Zoll einen Zettel bekommen, dass für eine Warensendung aus den Staaten Einfuhrabgaben von ca 5 Euro zu entrichten sind. Das wäre ja auch gar nicht so wild, nur leider weiss ich nicht, wohin ich das Geld überweisen soll. Es sind keine Kontodaten dabei gewesen. Kann es sein, dass die Post für mich das übernommen hat? „Einzahlung durch die Deutsche Post AG“ steht nämlich inmitten des Zettels. Muss ich mich als nun mit der Post in Verbindung setzen, statt mit dem Zoll? Noch mehr beunruhigt mich allerdings, dass auf dem Zettel steht, dass die Einfuhrumsatzsteuer 200 Euro beträgt und der Schriftzug „Der Anmelder/Vertreter hat erklärt, dass die für die angemeldeten Waren entrichtete Einfuhrumsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann“. Ich muss doch nicht ernsthaft wegen einer Warensendung die komplette Einfuhrumsatzsteuer von 200 Euro bezahlen, oder? Da ich Student bin (und von dem Thema wie ihr seht, keine Ahnung habe) wären 200 Euro schon ein herber Schock… Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt, und freue mich sehr über eure Antworten. Beste Grüße, Rudi
Hallo Rudyyy,
genau weil du als Privatperson nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist (es sei denn du hast ein Gewerbe), musst du die 5€ Zoll und 200€ EinfuhrUmsatzsteuer bezahlen.
Und das dies ein herber Schock für dich ist, ist klar. Da du dich vorher nicht schlau gemacht hast und wahrscheinlich wie viele Andere nur das €uro-Zeichen in den Augen hattest. 
Du hast nun zwei Möglichkeiten: 1. Die Einfuhrabgaben bezahlen oder 2. Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung. Da die Sachen aber nach Adam Riese so um die 1000€ Wert sind würde ich mir das eher überlegen.
Gruß
Walki
P.s. Vielleicht kaufst du nächstes Mal im Inland… 
Du hast von der Post die Einfuhrquittung erhalten? Schau dir die Herkunft des Schreibens genau an. Wie hast du die Sendung selber erhalten? Per Post? Normalerweise, da du ja nicht vor Ort bist, wenn das Paket die Grenze passiert, übernimmt die Post die Einfuhrabfertigung beim Zoll und bezahlt auch die Abgaben. In der Regel sind dies Zoll und MWST resp. Umsatzsteuer. Du wirst also, wenn dieser Zettel, den du erwähnst nur die Einfuhrquittung ist, später eine Rechnung von der Post erhalten über die Abgaben.
Muss leider ein bisschen in trüben Wasser fischen, da du die wichtigen Fakten an sich nicht erwähnt hast. z.Bsp. wie kam die Ware zu dir? um zu bestimmen, ob die Post überhaupt involviert ist. Wieviel kostet die Ware? Um zu bestimmen ob die Umsatzsteuer für deine Ware überhaupt diesen Betrag ausmacht (19% vom Warenwert, allenfalls tiefer, je nach Art der Ware). etc. Dass du Student bist, bedeutet nicht dass du vom Internationalen Handel keine Ahnung haben darfst… schon gar nicht, wenn du selber im Ausland bestellst!!! Oder fühlst du dich als Student nicht als zur intellektuelle Elite des Landes zugehörig?! ;o))
Guten Morgen,
ich leite leider viele meine Antworten mit dem selben satz ein.
Man macht sich schlau, BEVOR man etwas außerhalb der EU kauft.
Einfuhrumsatzsteuer: sind 19% auf den netto Warenwert, dabei ist Ihr persönlicher Status, ob arm oder reich, völlig unerheblich.
Einfuhrabgaben: sind gemäß Zollfestsetzung zu bezahlen, da Sie keine Warenangaben gemacht haben, ist davon auszugehen, dass die 5 Euro richtig sein dürften.
Zoll: da es sich um eine Postsendung handelt, ist die Gebühr bar bei Abholung zu entrichten.
Dort dürfte eine Adresse angegeben sein, wo die Sendung abzuholen ist, da Sendungen unter Zollverwahrung nicht wie gewöhnlich zugestellt werden.
Hallo,
leider hast du nicht geschrieben was und wie du bestellt hast. So kann auch ich nur pauschal antworten:
Um die Zahlung der EUR 5 für Zoll und EUR 200 für EUSt wirst du nicht herum kommen.
Du hättest dich vorher schlau machen können, um das Thema zu vermeiden.
Gruss,
Thomas
Sorry, icht mein Themengebiet - ich hoffe, du findest einen Ansprechpartner - wenn gar keiner antwortet, schreib mich nochmal an.
Grüße
Danke für deine Antwort. In aller Hektik habe ich einen „kleinen“ Fehler gemacht. Der Warenwert beträgt ja nur ca 35 Euro und das was ich für die 200 Euro Einfuhrumsatzsteuer hielt war bloss die Schlüsselnummer „200 00“. Irgendwie hab ich da ein Komma gesehen und es für einen Betrag gehalten. Der EUSt-Wert beträgt also die genannten ca 35 Euro und davon muss ich jetzt 19% Einfuhrabgaben bezahlen, ist das so richtig jetzt?
Die Ware kam mit der deutschen Post zu mir, das stimmt. Das Fälligkeitsdatum der Bezahlung ist der 16.09.2010. Also wird mir die Post noch eine Rechnung über die ca 5 Euro stellen, die sie mir einstweilen ausgelegt hat, oder?
Bitte sei so nett und beantworte mir diese beiden Fragen noch, dass ich wieder etwas beruhigter sein kann.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte mich vorhin falsch ausgedrückt, bzw. hab etwas verwechselt. Mein Paket wurde von der Post geliefert und die Einfuhrumsatzsteuer beträgt nicht 200 Euro, das war nur die Schlüsselnummer (blöde Verwechslung). Meine Waren sind ja auch nur ca 35 Euro wert. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich von den 35 Euro jetzt 19% Einfuhrabgaben bezahlen. Die Post hat bereits für mich gezahlt (steht auf dem Zettel) und nun frage ich mich, ob die Post mir einen Rechnung schickt, oder ich selbst aktiv werden muss. Als Fälligkeitsdatum steht dort 16.09.2010. Das müsste aber doch für die Zahlung an den Zoll gelten, also gilt dieses Datum doch für die Post oder?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und ebdanke mich nochmals für deine schnelle Hilfe!
Exakt.
Wenn du ganz sicher sein willst, frage bei deiner Poststelle nach resp. wird ja irgendeine Tel-Nr. oder so auf der Quittung haben. Ruf dort an. Sollte eine Nummer der Post sein.
Gruss
Hi,
vorab bitte ein paar Infos:
-Was hast Du bestellt (welche Warenart)
-Wo hast Du bestellt
-Wie viel hast Du dafür bezahlt (ungefähr)
Gruß Matze
hallo,
das ist alles sehr verwunderlich. Im privaten bereich wurde die Freigrenze auf 150 Euro warenwert angehoben?
Wie dem auch sei: in diesem Fall sieht es nach sog. Aufschubdaten aus, wobei die Post die Kosten verauslagt hat. Die Rechnung der Post wird separat kommen 8meist mit einer Gebühr für die Verzollung).
Die dann einfach zahlen.
Hallo Rudi,
ich wüßte gerne etwas mehr:
Um welche Ware handelt es sich?
Wie hoch ist der Warenwert?
Zu Deinen anderen Fragen:
Bei den Einfuhrabgaben handelt sich in der Regel um einen Prozentsatz, der zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden muß. Dieser Prozentsatz variiert von Ware zu Ware.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist genauso hoch wie die Mehrwertsteuer, nämlich 19% vom Zollwert (Warenwert und anteilige Transportkosten).
Eigenartig finde ich die Bemerkung zum Vorsteuerabzug, denn diesen können nur Firmen in Anspruch nehmen. Es bedeutet, dass die Firma diesen Betrag entweder an das Zollamt bzw. dessen Finanzkasse oder den Zollagenten (z.B. Spedition) entrichtet und dann beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen kann. Hier spricht man von einem sogenannten „durchlaufenden Posten“.
Privatpersonen können den Vorsteuerabzug allerdings nicht geltend machen.
Wie ist denn das Paket versendet worden? Mit der Post?
Wenn ja, dann ist die Deutsche Post der Anmelder beim Zoll und hat in dieser Funktion die Einfuhrabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer auf ihr Aufschubkonto genommen; sie ist also sozusagen in Vorleistung getreten.
Dies bedeutet, dass die Deutsche Post nun versucht, die vom Zoll errechneten und der Deutschen Post via Aufschubkonto gestundeten Beträge von Dir bezahlt zu bekommen. Ohne Bezahlung gibt es keine Aushändigung des Paketes.
Wahrscheinlich hat der Postbote Dich nicht angetroffen, sonst hätte er das Geld wohl bar kassiert.
Gruß,
pebbles f.
Hallo pebbles f.,
vielen Dank für deine Antwort. Es handelt sich beim Wert der Ware um ca. 35 Euro und wurde mit der Post versendet (ich habe die Ware samt diesem Zollzettel in meinem Briefkasten gefunden). Unten auf dem Zettel steht, dass ich ca 6,50 Euro Einfuhrabgaben bezahlen muss, was den von Dir besagten 19% entsprechen. Wie es aussieht, hat die Post die Zahlung für mich übernommen. Ich denke mal, die werden mir bald eine Rechnung stellen, oder? Denn zum Einwurfzeitpunkt war ich nicht anwesend.
Meine Befürchtung war, dass weitere Kosten auf mich zukommen könnten, aber dies wird bei dem Warenwert von 35 Euro wohl nicht der Fall sein, oder? (Der tatsächliche Warenwert beträgt hierbei auch so ca 35 Euro, war also kein Superschnäppchen, dessen Wert viel höher sein müsste)
Es wäre sehr nett, wenn Du mir diese beiden Fragen noch beantworten könntest.
Vielen Dank für deine tolle Hilfe!
Beste Grüße
Hi Matze,
Die Ware ist T-Shirts für insgesamt rund 35 Euro (der tatsächliche Wert der ware liegt ebenfalls bei diesen rund 35 Euro), die ich über ebay aus den Staaten gekauft habe.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich jetzt 35 Euro * 0,19 als Einfuhrsteuer bezahlen muss? Und können dabei weitere Kosten auf mich zukommen?
Ich würde mich sehr über deine Antwort freuen.
Beste Grüße
An wen Du den Zoll bezahlen musst, sollte auf der Karte stehen. Im Zweifel setze Dich mit dem Paketdienst in Verbindung oder - wenn auf der Karte genannt - mit dem zuständigen Zollamt.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt immer 19% des Warenwertes + Zoll. Wenn der Artikel also ca. 1050 EUR gekostet hat, kommt das hin.
Hi,
eigentlich müsste der Zoll Dich um eine Handelsrechnung und einen Zahlungsnachweiß bitten. Die Abgaben wären dann wahrscheinlich Zoll 12% und EuSt. (im Laden hier heisst das Mehrwertsteuer) 19%. Der Warenwert berechnet sich durch das Addieren von Warenwert + Versandkosten.
Wenn die Ware noch beim Zoll liegt, kannst Du sonst einfach mit Deinen Papieren hingehen und das vorlegen, bar zahlen und die ware mitnehmen. Hättest Du das Paket allerdings nicht bestellt und jemand hätte es Dir ausversehen zugesendet… dann müsstest Du dem Zoll nur bescheid geben „nicht meins“ und dann erledigt sich das Thema…
Gruß Matze
Hallo Rudi,
wenn Sendung unverzollt kommt, so muss das verzollt werden. Das kann ein Spediteur oder Zollagent oder Kurierdienst für dich machen. Allerdings machen die ohne Vollmacht nichts. Vorsteuerabzugberechtigt ist auch nur Firma aber keine Privatperson. Klingt alles recht dubios. Die Abgaben Zoll und Steuer sind kalkulierbar, Um dich kompetent zu beraten, bräuchte ich aber die Unterlagen zu der Sendung = Zettel von der Post/Spediteur, Rechnung des Lieferanten, Informationen was du zu welchem Wert gekauft hast. Bitte mal einscannen und per Mail an die Mailanschrift meiner Frau senden ([email protected])
Sobald ich das habe bekommst du wieder Bescheid.
Klaus
Hallo Rudi,
ich weiß nicht, ob Du von der Deutschen Post noch eine Rechnung/besser: Steuerbescheid bekommst, deshalb schlage ich vor:
Du gehst einfach mit dem Zettel zum nächsten Postamt und fragst nach, ob Du die 6,50 Euro dort einzahlen kannst. Normalerweise reicht dann der Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Entrichtung der Einfuhrabgaben bzw. Einfuhrumsatzsteuer.
Die Geschichte mit dem zusätzlichen Vermerk über die 200,00 Eur ist mir nicht erklärlich. Ich vermute, dass es ein Irrtum des Postboten ist.
Nimm am besten für alle Fälle den Umschlag mit der Ware und die Rechnung des Absenders mit - es sollte dann wirklich jedem einleuchten, dass aus 35,00 Eur Warenwert nicht 200,00 Eur Einfuhrumsatzsteuer resultieren können. Denn dafür müßte schon ein Warenwert über 1.000,00 Eur vorliegen…
Alles Gute,
pebbles f.
Hallo rudyyy
Da ich beim Schweizer Zoll arbeite, kann ich dir keine Antwort darauf geben.
Gruss
HaegarCH
Hallo Rudi,
zunächst bitte ich um Entschuldigung für meine sehr verspätete Antwort.
Also in dem Fall hat die Post wohl das Geld für Dich ausgelegt. Wenn nämlich noch nichts an den Zoll bezahlt worden wäre, wäre die Ware noch beim Zoll (wird nur gegen Zahlung rausgegeben). Also musst Du Dich da an die Post wenden, da die das Geld ja vermutlich von Dir wiederhaben möchten.
Wenn Du 200 Euro Einfuhrumsatzsteuer bezahlen sollst, wirst Du wohl eine Sendung mit einem Wert von über 1000 Euro erhalten haben (Steuersatz 19%). Dann verstehe ich aber nicht was es mit den 5 Euro auf sich hat…
Am Besten Du fragst da wirklich bei der Post nach.
Vielleicht ist auch die Berechnung bloß merkwürdig dargestellt.
Dass in dem Papier steht „…in voller Höhe als Vorsteuer…“ ist vermutlich Blödsinn. Das wäre nur richtig wenn Du ein Gewerbe hättest und mit den importierten Waren handelst.
Aber unabhängig davon ob Vorsteuer oder nicht muss jeder egal ob Privatperson oder Firma beim Import von Waren Einfuhrumsatzsteuer zahlen (außer der Warenwert ist unter 22 Euro, dann nicht).