Einfuhrumsatzsteuer

Hallo!

Da ich hier neu bin, versuche ich die Regeln zu beachten.

Folgender Fall ist gegeben:

Jemand kaufte im Jahr 2000 einen Neuwagen in den Niederlanden und zahlte dort den Nettobetrag.
Bei der Zulassung in Deutschland wurde der Fahrzeugbrief und -schein ausgestellt.
Nun, da sich dieser jemand seinen Fahrzeugbrief zur Hand nahm, las er, daß für dieses Fahrzeug keine Steuer in Deutschland gezahlt wurde.

  • Welche Konsequenzen treten hier auf?
  • Ist evtl. die Steuerschuld verjährt?
  • Was sollte jemand machen, wenn er in dieser Situation steckt?

Vielen Dank.

Hallo,

Jemand kaufte im Jahr 2000 einen Neuwagen in den Niederlanden
und zahlte dort den Nettobetrag.

Also wurde noch gar keine Umsatzsteuer bezahlt. Es ist deshalb Einfuhrumsatzsteuer und Zoll zu zahlen.
Fundstellen dazu
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrums…
http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexiko…
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrums…
http://www.neuwagen-team.de/
http://www.gebrauchtwagen-auskunft.de/
Es wurndert mich, dass die Zulassungsbehörde keine neue TÜV Vorstellung gefordert hat.

  • Ist evtl. die Steuerschuld verjährt?

nein

  • Was sollte jemand machen, wenn er in dieser Situation
    steckt?

siehe Seite des Zolls

Viele Grüße
C.

Vielen Dank!

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