Liebe/-r Experte/-in,
bin Buchhalterin und habe leider die EUSt vergessen
zu buchen, sodaß sie nicht in der UST-Voranmeldung unter abziehbare Vorsteuerbeträge berücksichtigt wurde. (Spediteur-Rechn.Warenlieferung aus Japan)
Habe diesen Posten auf einem Aufwandskonto Transport-
kosten-Drittland gebucht. Meine Frage, kann man nach-
träglich die EUST dem FA melden,damit man sie erstattet bekommt (betrifft leider das Jahr 2005bis2009) Ich bedanke mit für eine baldige Antwort
im voraus.
Lieber Gruß