Einfuhrumsatzsteuer

Liebe/-r Experte/-in,

bin Buchhalterin und habe leider die EUSt vergessen
zu buchen, sodaß sie nicht in der UST-Voranmeldung unter abziehbare Vorsteuerbeträge berücksichtigt wurde. (Spediteur-Rechn.Warenlieferung aus Japan)
Habe diesen Posten auf einem Aufwandskonto Transport-
kosten-Drittland gebucht. Meine Frage, kann man nach-
träglich die EUST dem FA melden,damit man sie erstattet bekommt (betrifft leider das Jahr 2005bis2009) Ich bedanke mit für eine baldige Antwort
im voraus.
Lieber Gruß

Hallo,

diese Informationen reichen nicht ganz.
Bis zu welchem Jahr wurde schon veranlagt?
Denn wenn die EUSt als Aufwand gebucht wurde, hat sie auch das zu versteuerende Einkommen letzendlich gemindert.
Dann würde ich gar nichts machen.
Das wäre dann halt dumm gelaufen.

Für die Jahre, die noch nicht abgeschlossen sind, umbuchen und als Vorsteuer geltend machen.

Ich gehe mal davon aus, dass derjenige Bilanzierer ist. Somit ist der Kreditor ja schon von Anfang an vorhanden.
43 Rechner behandelt jeder ein bischen anders, obwohl dort auch in einer Buchhaltung kreditorisch gebucht werden kann. Nur erscheint der Aufwand dort ja erst mit der Bezahlung.
Ich hoffe, diese Informationen helfen ein wenig weiter.
Lieben Gruß
Sissi

tut mir leid, da bin ich nicht der rechte Ansprechpartner.

mfg

Petersheim

Hallo Sissi,

erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich hoffe, daß das Steuerbüro, der Bilanzierer evtl.
zum Jahresabschluß dies entsprechend als Vorsteuer
geltend gemacht hat. Denn wenn man sich das EuSt-
Konto anschaut ist 2004 noch ein hoher Betrag von
EU 10.000 auf dem Konto dagegen das Aufwands Konto sehr gering
die Wirtschaftsjahre danach umgekehrt bzw.auf dem
EUSt garkeine Bewegung. Das hätte doch eigentlich
auffallen müssen. Mir ist schon ganz schlecht, wenn
ich diesen Fehler meinem Chef gestehen muß (wir sind
ein mittelständiges Unternehmen) Könnest Du mir bitte
veranlagt erklären. Nochmals Danke für Deine Hilfe

Liebe Sonntags-Grüße
33333

Hallo,
ja veranlagt heißt, dass die Bilanz dem Finanzamt schon vorliegt und ein entsprechender Bescheid vorliegt für diese Jahre.
Umsatzsteuerbescheid + sonstige Steuerbescheide für diese Jahre.

Na dann wünsch ich mal Glück, ob das Steuerbüro schon korriegiert hat und wünsch auch noch einen schönen Sonntag.

Lieben Gruß
Sissi