Einfuhrumsatzsteuer bei Bestellungen über Alibaba zurückbekommen

Hallo, ich habe ein Sample über Alibaba bestellt und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Auf der Rechnung hat Alibaba aber nicht keine deutsche Steuernummer angegeben und nun kann ich mir die Steuer nicht zurückholen. Ist das normal? Wie löse ich das Problem?

Servus,

Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll bei der Einfuhr festgesetzt - es ist völlig klar, dass der Aussteller der Rechnung keine deutsche USt-Nummer hat: Sonst wäre es keine Einfuhr.

Einfuhrumsatzsteuer ist für den Unternehmer, der die eingeführte Ware für sein Unternehmen bezogen hat, abziehbare Vorsteuer. Er braucht zum Nachweis lediglich einen Beleg über die Zahlung der EUSt (das ist bei manchen Paketdienstleistern schwierig).

Zurückbekommen kann man bezahlte Einfuhrumsatzsteuer so wenig wie auch sonst die abziehbare Vorsteuer. Aber sie mindert die USt-Zahllast.

Schöne Grüße

MM

  • hab grade den Alibaba-Wisch näher angeschaut: Den Wisch kann man in der Pfeife rauchen, er enthält viel fernöstliche Poesie, aber weder abziehbare Vorsteuer noch Einfuhrumsatzsteuer.

No ja, diese Art von Lehrgeld bezahlt man auf diese oder jene Weise immer, wenn man mit Leuten aus Fernost Geschäfte macht, die man nicht vorher kennen gelernt hat.

Glück auf!

MM

Vielen Dank für die Hilfe!
Was muss die Rechnung enthalten, damit ich die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei der vorsteuer Anmeldung zurückfordern kann? Reicht eine Steuernummer des Lieferanten auf der Rechnung, der die einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat?
Oder wie läuft das üblicherweise ab bei einem Import aus einem Drittstaat. Muss ich es beim Versandunternehmen kenntlich machen? Wohin zahlt üblicherweise wer die 19 % einfuhrumsatzsteuer?
Entschuldige bitte für meine Ahnungslosigkeit aber irgendwie werde ich nirgends fündig auf meine Fragen.

Servus,

Gezahlte Einfuhrumsatzsteuer wird nie auf einer Rechnung ausgewiesen. Sie wird bei der Einfuhr vom Zoll erhoben, und darüber gibt es einen Beleg. Nur über Einfuhrumsatzsteuer, weil der Zoll keine Waren liefert und daher auch keine Rechnungen über Waren ausstellt.

Wenn Mr. Hui Peng die Ware importiert hat und in D in Verkehr bringt, hat er die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt (oder auch nicht, das kann seinen Kunden egal sein) und er führt mit der Lieferung einen in Deutschland steuerbaren Umsatz aus. Auf seiner Rechnung über die Lieferung hat er dann keine Einfuhrumsatzsteuer auszuweisen, sondern Umsatzsteuer wie jeder, der irgendwas liefert.

Auf die Rechnung gehören dann alle Angaben gem. § 14 Abs 4 UStG.

Schöne Grüße

MM