Einfuhrumsatzsteuer bei mitgebrachten Sachen

Hallo,

vorab möchte ich mich entschuldigen, falls das Thema im falschen Board gelandet ist. Denke aber, im Steuer-Forum passt es ganz gut :wink:

Angenommen, zwei miteinander nicht verwandte Personen A und B fliegen für ein paar Tage in die USA. Person A würde überlegen, sich aus den USA dabei ein paar Hardware-Komponenten mit nach Hause zu nehmen. Jedoch stellt diese Person sich die Frage, was denn nun an Einfuhrgebühren anfallen würden.

Laut dem Zoll darf man ja Waren bis zu einem Warenwert von 430 € abgabenfrei einführen. Allerdings kann ich der Zollseite nicht eindeutig entnehmen, ob das kleine Wörtchen „abgabenfrei“ sich lediglich auf etwaige Zoll-Abgaben oder auch auf die Einfuhrumsatzsteuer - welche ja auch eine Abgabe darstellt - bezieht, hatte ich dazu beim Zoll nachgehakt.
Inzwischen habe ich auch die Antwort erhalten, dass man Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € „vollständig abgabenfrei“ einführen darf.

Ich bin jedoch irgendwie immer noch verunsichert und das Googlen zu diesem Thema hilft mir auch nicht wirklich weiter.

Also: Könnte die Person A (und B natürlich auch) tatsächlich Waren bis zu einem Wert von unter 430 € einführen, ohne irgendwelche Abgaben, also weder Zoll noch Steuer?

Und nochwas: Beim Zoll findet sich folgendes Beispiel:

„Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.“

Wäre diese Aufteilung der Stühle auch erlaubt, wenn kein Ehepaar, sondern 2 nicht im gleichen Haushalt lebende Personen zusammenreisen (wie im hypothetischen Fall oben) und einer der beiden die 4 Stühle importieren würde? Oder müsste dann der „Importeur“ Zoll-Abgaben und eine Einfuhrumsatzsteuer entrichten (weil die andere Person ja dann sozusagen entgeltlich Waren für andere Personen einführt, was ja allerdings verboten ist)?

Ich bedanke mich bereits im Voraus!

Grüße

Also: Könnte die Person A (und B natürlich auch) tatsächlich
Waren bis zu einem Wert von unter 430 € einführen, ohne
irgendwelche Abgaben, also weder Zoll noch Steuer?

Ja, jeder kann für sich alleine Waren im Wert bis zu 430 Euro einführen ohne, dass beim deutschen Zoll igendwas bezahlt werden muss!
(Ausnahmen gelten jedoch natürlich für Tabak, Alkohol und alle Waren die mit Verbrauchsteuern belastet sind)
Für alle anderen Waren gilt die 430-Euro-Grenze!

Und nochwas: Beim Zoll findet sich folgendes Beispiel:

„Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein,
wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro
Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr
einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können
innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240
Euro) abgabenfrei einführen.“

Wäre diese Aufteilung der Stühle auch erlaubt, wenn kein
Ehepaar, sondern 2 nicht im gleichen Haushalt lebende Personen
zusammenreisen (wie im hypothetischen Fall oben) und einer der
beiden die 4 Stühle importieren würde? Oder müsste dann der
„Importeur“ Zoll-Abgaben und eine Einfuhrumsatzsteuer
entrichten (weil die andere Person ja dann sozusagen
entgeltlich Waren für andere Personen einführt, was ja
allerdings verboten ist)?

Bei diesem Beispiel mit den Stühlen geht es nur um die „Unaufteilbarkeit“ von bestimmten Waren.

Bei den Stühlen kann man den Wert auf die einzelnen Leute (wobei unehrheblich ist ob sie verheiratet sind, jeder von denen muss nur zwei Stühle importieren quasi) aufteilen, zwei Stühle der Eine, zwei der Andere, jeweils die zwei Stühle für sich sich genommen liegen innerhalb der Freigrenze pro Person.

Vielleicht kann ich es auch mit einem Gegenbeispiel verdeutlichen:
Dasselbe Ehepaar kauft sich in der Schweiz einen teuren Schrank im Wert von 800 Euro. In diesem Fall greift die Freigrenze NICHT! Selbst wenn beide je 400 Euro beim Händler dafür bezahlt haben. Die Ware ist unteilbar (es kann ja nicht jeder einen halben Schrank mit nachhause nehmen und auch benutzen), es wird ja ein ganzer Schrank in die EU eingeführt und nicht zweimal ein Halber.

Ich hoffe, dass ich zur Klärung beitragen konnte!

Mfg,
kiribati.

Hallo,

das mit den Beispielen habe ich verstanden, deine Erklärung auch (steht ja auch so in etwa beim Zoll). Aber ich muss da doch nochmal kurz nachhaken.

Wenn es also kein Ehepaar, sondern 2 Freunde wären, die in obigem Stuhl-Beispiel aus der Schweiz einreisen, wäre es also demzufolge auch völlig legal, wenn man die beiden Stühle auf beide Personen aufteilen würde?

Ist das nicht so ein Grenzfall? Schließlich würde man ja die 4 Stühle auf beide Reisende aufteilen, jeder importiert also sozusagen 2 Stühle (damit eben keine Abgaben anfallen). Da aber alle 4 Stühle ja nur einer Person gehören, könnte da ein Zollbeamter nicht hingehen und sagen „Person B importiert die Waren im Auftrag von A, da er sie ja nicht selber behält“? Oder bin ich da jetzt zu genau :wink:

Aber ansonsten danke für die Antwort! Das würde sich ja tatsächlich lohnen, bei einem USA-Besuch sich was mitzubringen (PC-Hardware bspw. kriegt man dann ma mit der Freigrenze gut was rüber)…

Grüße

Ach, nochwas: Wird bei der Freigrenze der Wechselkurs zum Kaufdatum oder zum Zeitpunkt des Importes zu Grunde gelegt?

Wenn es also kein Ehepaar, sondern 2 Freunde wären, die in
obigem Stuhl-Beispiel aus der Schweiz einreisen, wäre es also
demzufolge auch völlig legal, wenn man die beiden Stühle auf
beide Personen aufteilen würde?

Ja, ob verheiratet, verwandt oder befreundet, für die Freigrenze ist das nicht relevant.

Ist das nicht so ein Grenzfall? Schließlich würde man ja die 4
Stühle auf beide Reisende aufteilen, jeder importiert also
sozusagen 2 Stühle (damit eben keine Abgaben anfallen). Da
aber alle 4 Stühle ja nur einer Person gehören, könnte da ein
Zollbeamter nicht hingehen und sagen „Person B importiert die
Waren im Auftrag von A, da er sie ja nicht selber behält“?
Oder bin ich da jetzt zu genau :wink:

Da hast Du gar nicht mal so unrecht! :wink:
Wenn Person B zum Zollbeamten geht und ausdrücklich sagt „das ist nicht meins, sondern seins, aber er will nix löhnen also nehm ich das kurz für ihn mit und in zehn Minuten kriegt er’s wieder“ wäre das natürlich ein Grenzfall…

Ach, nochwas: Wird bei der Freigrenze der Wechselkurs zum
Kaufdatum oder zum Zeitpunkt des Importes zu Grunde gelegt?

Es wird der Umrechnungskurs zu Grunde gelegt der zum maßgebenden Zeitpunkt gilt, also zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einfuhr (Einreise).
Allerdings werden auch nicht die tagaktuellen Kurse genommen, sondern jeweils immer die für meist einen Monat festgelegten.

Hier der Link zu den Umrechnungskursen:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_…

Viele Grüße,
kiribati.