Sehr geehrte Damen und Herren,
ein fiktives Zahlenbeispiel:
es wird ein (gebrauchter) Gegenstand aus dem Nicht-EU Ausland eingeführt im Wert von bsp. 100€. Dann fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an, also 19€. Dieser Gegenstand wird aufbereitet durch einen externen Dienstleister der eine Rechnung in Höhe von 119€ ausstellt (wovon 19€ ebenfalls Steuern sind).
Der Artikel wird weiterverkauft für bspw. 500€.
Wieviel Steuer muss letzendlich an das FA gezahlt werden wenn es sich um ein Kleinunternehmen handelt bzw. wenn es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Händler handelt?
Welche hier nicht genannten (und mir nicht bewussten) Steuerarten müssen noch berücksichtigt werden? Steuern auf Frachtkosten / Zoll usw…?
Vielen Dank