Einfuhrumsatzsteuer / Differenzbesteuerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein fiktives Zahlenbeispiel:
es wird ein (gebrauchter) Gegenstand aus dem Nicht-EU Ausland eingeführt im Wert von bsp. 100€. Dann fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an, also 19€. Dieser Gegenstand wird aufbereitet durch einen externen Dienstleister der eine Rechnung in Höhe von 119€ ausstellt (wovon 19€ ebenfalls Steuern sind).
Der Artikel wird weiterverkauft für bspw. 500€.

Wieviel Steuer muss letzendlich an das FA gezahlt werden wenn es sich um ein Kleinunternehmen handelt bzw. wenn es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Händler handelt?

Welche hier nicht genannten (und mir nicht bewussten) Steuerarten müssen noch berücksichtigt werden? Steuern auf Frachtkosten / Zoll usw…?

Hintergrund ist folgende (zum Teil) realisierte Geschäftsidee: gebrauchte Gegenstände günstig im nicht-EU Ausland einkaufen, aufbereiten und im EU Land weiter verkaufen.

Vielen Dank

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein fiktives Zahlenbeispiel:
es wird ein (gebrauchter) Gegenstand aus dem Nicht-EU Ausland
eingeführt im Wert von bsp. 100€ Dann fällt die
Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an, also 19€. => 19% nicht bei allen Artikeln… Aber ja… 19€

Dieser

Gegenstand wird aufbereitet durch einen externen Dienstleister
der eine Rechnung in Höhe von 119€ ausstellt (wovon 19€ => Also, 100 netto und 19€ steuern!!! Gesamt bezahlte steuern 38€ bis dato…
ebenfalls Steuern sind).
Der Artikel wird weiterverkauft für bspw. 500€.
Von den 500€ bist du verpflichtet 19€ MwSt. zu bezahlen. Also, wenn 500€ netto dann brutto 595€…

Diese musst du ans Finanzamt abführen… die 38€ bekommst du wieder zurück…

Wieviel Steuer muss letzendlich an das FA gezahlt werden wenn
es sich um ein Kleinunternehmen handelt bzw. wenn es sich um
einen umsatzsteuerpflichtigen Händler handelt?
95-38=57€
Welche hier nicht genannten (und mir nicht bewussten)
Steuerarten müssen noch berücksichtigt werden? Steuern auf
Frachtkosten / Zoll usw…?
Natürlich Zollgebühren… Da sind auch Steuern dabei die du wieder zurück bekommst… Frachtkosten zahlst du in s Ausland da du ja importierst. Das ist steuerlich etwas komplizierter… Aber im Prinzip das Gleiche…
Hintergrund ist folgende (zum Teil) realisierte Geschäftsidee:
gebrauchte Gegenstände günstig im nicht-EU Ausland einkaufen,
aufbereiten und im EU Land weiter verkaufen.

Vielen Dank

zur Geschäftsidee…
um welche Teile handelt es sich hierbei???

danke für die schnelle antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein fiktives Zahlenbeispiel:
es wird ein (gebrauchter) Gegenstand aus dem Nicht-EU Ausland
eingeführt im Wert von bsp. 100€ Dann fällt die
Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an, also 19€. => 19% nicht bei allen Artikeln… Aber ja… 19€

Dieser

Gegenstand wird aufbereitet durch einen externen Dienstleister
der eine Rechnung in Höhe von 119€ ausstellt (wovon 19€ => Also, 100 netto und 19€ steuern!!! Gesamt bezahlte steuern 38€ bis dato…

genau

ebenfalls Steuern sind).
Der Artikel wird weiterverkauft für bspw. 500€.
Von den 500€ bist du verpflichtet 19€ MwSt. zu bezahlen. Also, wenn 500€ netto dann brutto 595€…

Diese musst du ans Finanzamt abführen… die 38€ bekommst du
wieder zurück…

Wieviel Steuer muss letzendlich an das FA gezahlt werden wenn
es sich um ein Kleinunternehmen handelt bzw. wenn es sich um
einen umsatzsteuerpflichtigen Händler handelt?
95-38=57€
Welche hier nicht genannten (und mir nicht bewussten)
Steuerarten müssen noch berücksichtigt werden? Steuern auf
Frachtkosten / Zoll usw…?
Natürlich Zollgebühren… Da sind auch Steuern dabei die du wieder zurück bekommst… Frachtkosten zahlst du in s Ausland da du ja importierst. Das ist steuerlich etwas komplizierter… Aber im Prinzip das Gleiche…
Hintergrund ist folgende (zum Teil) realisierte Geschäftsidee:
gebrauchte Gegenstände günstig im nicht-EU Ausland einkaufen,
aufbereiten und im EU Land weiter verkaufen.

Vielen Dank

zur Geschäftsidee…
um welche Teile handelt es sich hierbei???

es handelt sich um Uhren, genauer gesagt um Luxusuhren

und wie schaut es mit der Differenzbesteuerung aus? geht das in diesem Fall nicht? also dass nur der Differenzbetrag besteuert wird zwischen einkaufspreis und verkaufspreis?

Die Umsatzsteuer wird auf Warenwert + Zoll + Transportkosten berechnet. Also auf die Euro 100 + Zoll (wenn der anfaellt) + Transportkosten. Davon zahlen Sie 19%.
Beim Weiterverkauf wird dann ganz normal steuerlich abgerechnet. Sie verrechnen die 19% des Verkaufswertes an den Endkunden.

Hallo,

in Bezug auf Steuern kann ich leider keine Auskünfte geben.

Bei der Einfuhr aus Drittländern wird der Wert der Ware an der Grenze verzollt. D.h. das die Frachtkosten entsprechend der vereinbarten Incoterms berücksichtigt werden muss. An der Grenze wird dann gerechnet: Warenwert + oder - Fracht je nach Incoterms =(Grenzübergangswert). Davon wird der Zoll berechnet (Höhe = abhängig von der Ware). Die Einfuhrumsatzsteuer wird dann berechnent vom Grenzübergangswert + Zoll. Beispiel: Ware aus Bern/Schweiz Wert 1100 EUR. Incoterms CIP Stuttgart. Frachtkosten Bern - Stuttgar 100 EUR. An der Grenze wird gerechnet Warenwert 1000 EUR + anteilige Fracht Schweiz 30 EUR = Grenzübergangswert 1030 EUR. Hiervon wird der Zoll, wenn welchen anfällt, z.B. 4% = 41,20 EUR berechnet. Die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) wird dann von 1030 + 41,20 = 1071,20 EUR berechnet (203,53 EUR).

Hallo,

MWST Import fällt auf Ware + Fracht bis Grenze an. Für Inlandsleistungen auf den Wert. Beides ist als Vorsteuer zu buchen und zu zahlen. An deine Kunden berechnest du die MWST auf den Nettoverkaufspreis. Am Ende ergibt sich entweder ein Erstattungsanspruch oder Zahlung an Finanzamt für die MWST. Am Ende ist dei MWST ein „Nullsummenspiel“= kein Kostenfaktor. Auch als Kleinunternehmer musst du Gewinnsteuer zahlen. Bis zu einem bestuimmten Umsatz gibt es auch bugl. MWST Sonderregelungen. Hierzu und zu den sonstigen Steuerfragen bitte einen Steuerberater fragen. . Bin mehr Zollexperte.

Hallo stremmel,
zunächst möchte ich mich für die sehr verspätete Antwort entschuldigen… Sorry!
Also zu der ganzen Umsatzsteuerfrage (wieviel letztendlich an das FA gezahlt werden muss) kann ich leider gar nichts sagen, weil da der Zoll (ich) gar nicht mehr beteiligt ist, nur ganz am Anfang bei der Einfuhr. Das erfragst Du am Besten bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Zur Frage Steuern auf Frachtkosten und Zoll kann ich Dir jedoch etwas weiterhelfen.
Im genannten Beispiel würde kein Zoll anfallen (bis zu einem Wert von 150 Euro fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer an).
Bei über 150 Euro Wert richtet sich der Zollsatz danach um welche Ware es sich genau handelt.
Nun ein Berechnungsbeispiel:
Warenwert 200 Euro, Fracht- bzw. Versandkosten 50 Euro.
Angenommen der Zollsatz beträgt 5% und der Einfuhrumsatzsteuersatz 19%.
200 + 50 = 250 Euro Gesamtwert (Zollwert)
250 x 5% = 12,50 Euro Zoll
250 + 12,50 = 262,50 Euro (Einfuhrumsatzsteuerwert)
262,50 x 19% = 49,88 Euro Einfuhrumsatzsteuer

In diesem Beispiel müsstest Du also insgesamt 62,38 Euro Einfuhrabgaben zahlen.

Mfg, kiribati.