EinfuhrUmsatzsteuer / Differenzbesteuerung

Stellt Euch vor, Frau Meyer hat ein Gewerbe, ist vorsteuerabzugsberechtigt und kauft Ware (z. B. Spielzeuge) in einem nicht-EU-Land.

Die Post liefert das Paket erst mal biem Zoll ab und dort bezahlt Frau Meyer brav die fällige EinfuhrUmsatzsteuer (16% EUSt).

Nun ergeben sich Fagen:
a) Wohin in die Umsatzsteuererklärung und die Anlage UR muss Sie diese EUSt am Ende des Jahres schreiben?

b) Kann Sie diese Waren im Rahmen von Differenzbesteuerung verkaufen?
Vermutlich nicht, sie haben ja der USt unterlegen.
Die Ware muss dann vermutlich incl. MwSt verkauft werden und in der Buchhaltung von Frau Meyer wird das Ganze dann in Netto und MwSt aufgedröselt?

Gruß JoKu

Hi !

a) Wohin in die Umsatzsteuererklärung und die Anlage UR muss
Sie diese EUSt am Ende des Jahres schreiben?

Anlage UR ist nur für innergemeinschaftliche Sachen (kleine Ausnahme bildet § 13b UStG, der auch reinkommt). In der USt-Erklärung selbst, gehört die Umsatzsteuer mit in die Zeile 33 (Jahr 2004). Für die Vorsteuer ist eine separate Zeile (64) vorgesehen

b) Kann Sie diese Waren im Rahmen von Differenzbesteuerung
verkaufen?
Vermutlich nicht, sie haben ja der USt unterlegen.

Richtig vermutet.

Die Ware muss dann vermutlich incl. MwSt verkauft werden und
in der Buchhaltung von Frau Meyer wird das Ganze dann in Netto
und MwSt aufgedröselt?

auch richtig

BARUL76

Hi !

danke für Deine rasche kompetente Antwort!

Und gerne wieder einen Stern für Dich!

Jochen