Einfuhrumsatzsteuer (Gewerbe) bei drop shipment?

Hallo,

ich habe einen für mich etwas kniffligen Sachverhalt zu lösen, der
sich wiefolgt darstellt:

Als gewerblicher Verkäufer beziehe ich Ware aus Fernost, diese wird
aber nicht in Posten geordert und vom Zoll abgefertigt, sondern per
Drop Shipment direkt vom Dienstleister an die Kunden verschickt.

Bei dieser Art von Versand fallen weder Zoll noch sonstige Gebühren
an, da jede Sendung nur einen Wert von ca. 10Euro hat.

Für mich als Verkäufer stellt sich nun die Frage, wie mit der
Umsatzsteuer zu verfahren ist und worauf eventuell noch zu achten
wäre.

Zahle ich bei der Einfuhr keine Gebühren, aber bei Weiterverkauf die
vollen 19% Umsatzsteuer an den Staat?

Erwähnenswert wäre noch, dass ich das ganze als Kleingewerbe betreiben will, d.h. ich weise KEINE Mwst. auf den Rechnungen aus.

Vielen Dank für Eure Hilfe,
gruboer

Servus,

jo, so ist es.

Nur bezahlte Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.

Die FDP plant herich für den Fall einer Regierungsbeteiligung ein Hinterziehungsmodernisierungsgesetz, nach dem auch hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer abziehbar sein wird. Aber das ist noch ne Weile bis hin.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Nur bezahlte Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.

Wenn ich nun als Kleingewerbetreibender §19 des Umsatzsteuergesetzes anwende (vorausgesetzt die Umsatzgrenze wird nicht überschritten) und keine Mwst. auf meine Ware / Rechnungen ausweise, dann kann ich die Ware doch theoretisch an den Endkunden bringen ohne jemals die Umsatzsteuer aufgeschlagen zu haben bzw. das zu müssen.

Ist das korrekt oder habe ich einen Denkfehler?

Grüße,
gruboer

Servus,

die Beträge, die ein Kleinunternehmer seinen Kunden in Rechnung stellt, enthalten die USt, aber sie wird bei ihm nicht erhoben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Beträge, die ein Kleinunternehmer seinen Kunden in
Rechnung stellt, enthalten die USt, aber sie wird bei ihm
nicht erhoben.

Ja stimmt, die USt ist im Rechnungsbetrag enthalten, aber in dieser Unternehmensform muss man ja die Umsatzsteuer nicht abführen und das heißt für mich im Endeffekt, dass der Betrag in den Gewinn mit einfließt.

Richtig?

Danke für deine Hilfe.

Grüße,
gruboer

Servus,

Richtig?

Jo, isso. Das macht aber nichts, weil der Kunde den Betrag ja auch bezahlt hat.

Als bilanzierender Kaufmann täte ich da aber jedenfalls eine Rückstellung für das Risiko beim Thema Zoll bilden: Die Damen und Herren vom Zoll machen bloß auf den ersten Blick so einen harmlosen Eindruck als Hüter einer der letzten Hochburgen klassischer deutscher Bürokratie. Im Gegensatz zu den Kollegen vom Wasserwirtschaftsamt sind sie aber, wenns drauf ankommt, (a) höchst findig und (b) höchst gefährlich und unerbittlich: Die Mühlen der Bürokratie mögen langsam mahlen, aber sie können schon auch mal einen zermalmen, der sich zu weit hinein gewagt hat.

Schöne Grüße

MM