Hallo,
folgender Sachverhalt: Nehmen wir an, es werden als Kleinunternehmer aus einem Nicht-EU-Land Waren importiert (in dem Fall Guernsey), auf die bei Einfuhr keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wird, da…
1.) …es Waren bzw. einzelne Sendungen mit einem Wert bis zu 22€ sind, und somit unter der Freigrenze liegen
2.) …Sendungen über 22€ aus England verschickt werden und somit nicht als Einfuhr gelten
Es stellen sich folgende Fragen:
Ist es erlaubt, diese Waren weiterzuverkaufen (ohne Ausweis von USt aufgrund der Kleinunternehmeregelung) wenn für die Waren einzelne Kaufbelege nachgewiesen werden können, die jeweils unter dem Grenzwert liegen?
Bei den höherpreisigen Waren stellt sich die Frage, ob der Verkäufer mit dem Versand aus England nur sicherstellt, dass der Zoll die Waren nicht einkassiert bzw. das keine Einfuhr-USt anfällt. Wie ist hier die Lage, muss ggf. dafür trotzdem nachträglich eine Einfuhr-USt entrichtet werden?
Gruß
Rayden