Hallo zusammen,
man stelle sich vor, dass ein Gewerbetreibender Händler, zur Diversifizierung und Aufstockung seines Warensortiments, ab und zu Kleinstartikel aus China bestellt. z.B. Schmuck oder Kunststoffartikel. Die Warenwerte betragen zwischen 10 und 50 Dollar.
Er bekommt die Päckchen dann „per Einschreiben oder DHL“ an die Türe geliefert, muss nichts bezahlen. Auf dem Päckchen ist ein grüner Aufkleber mit Aufschrift: „Von zollamtlicher Behandlung befreit Deutsche Post NL IP B Frankfurt-Flughafen“.
Da der Händler die Artikel aber weiterverkaufen möchte stellt sich ihm die Frage ob er das überhaupt darf, ohne Zölle und eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt zu haben. Beziehungsweise wo er sich da hin wenden muss.
Es wäre nett wenn mir vielleicht jemand die Situation erklären könnte.
Beste Grüße!
Dominic