Hallo,
ich betrachte gerade einen hypothetischen Steuerfall:
Ein Unternehmer X möchte Mobiltelefone aus den USA einführen. Sie kosten 480€ inklusive Versand. Da er aus einem Drittland bestellt erhebt der Versender aus den USA keine Umsatzsteuer. Somit ist der Nettowert der Waren inkl. Versand 480€.
Nun wird das Paket verschickt und landet zunächst beim Zollamt. Da es sich um Mobiltelefone handelt (Codenummer: 8517 1200 90 0), wird kein Drittlandszollsatz erhoben, wohl aber eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%. Der Unternehmer X muss somit 91,20€ an das Zollamt zahlen.
Nun verkauft der Unternehmer die Mobiltelefone für 630€ netto zzgl. 19% MWST. Gesamtpreis 749,70€.
Was kann er sich vom Finanzamt nun wiederholen? Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 91,20€? Wie sähe der Fall aus, wenn der Versender aus den USA die Mehrwertsteuer aus den USA berechnet hätte? Könnte sich der Unternehmer diese vom deutschen Finanzamt wiederholen?
Ich bin gespannt auf eure Antworten und verbleibe MFG
Freshbarcode