Eingabe aus Steuerbescheinigung erhöht Steuerlast?

Da ich keine Freistellungsbescheinigung bei der Bank abgegeben habe, habe ich für das vergangene Jahr Kapitalertragssteuer gezahlt, die in Zeile 49 der Einkommensteuererklärung angegeben wird (Der Kapitalertrag in Zeile 7). Kirchensteuer wurde darauf nicht abgeführt. Bei Steuerberechnung in Elster ergab sich aus allem dann nur, dass ich die Kirchensteuer abführen muss, jedoch keine Anrechnung der gezahlten Kapitalertragsteuer. Wie kann das sein, bzw. was habe ich falsch gemacht?

Guido

Hallo wenn du Zeile 7 und 49 ansprichst sollte normal eine Günstigerrechnung durchgeführt werden. Das Finanzamt prüft also was ist günstiger 1. die ´Zinsabschlagsteuer, pauschale Anrechnung usw.
meiner Meinung nach kann man da nichts falsch machen.
Also eingeben und abschicken.

Danke schon mal.
Was mich noch dabei wundert ist, dass das zu versteuernde Einkommen sich nicht erhöht hat, sondern lediglich die Steuerlast…

Die KapErSt wird angerechnet. Sollte in der Endberechnung eigentlich auch gesondert ausgewiesen werden. Natürlich erhöht sich deine Steuerlast durch die Kirchensteuer. Aber die gezahlte KapErSt verringert die zu zahlende Einkommensteuer. Bekommst du eine Erstattung oder mußt du eventuell sogar nachzahlen? Bei Erstattung = Erhöhung des Betrages, bei Nachzahlung = Verringerung des Betrages. Vielleicht hast du ja nur verkehrt geschaut.

Ja das liegt an der pauschalen Versteuerung der Zinserträge.

In Zeile 49 der Einkommensteuererklärung???
Das muss in die Anlage Kapitalvermögen, dort Zeile 4 ff. Hier gehört auch die Zinsabschalgsteuer und der Soli hin.

Versuch es nochmal.

Gruß Brigitte

Hallo Guido,

tut mir leid, ich bin kein Steuerexperte. So ganz verstehe ich Deine Frage auch nicht. Ich vermute, Du hast in Zeie 6 nicht die erforderliche 1 eingetragen. Einen anderen Grund kann ich Dir ohne genauere Informationen leider nicht nennen. Sorry. Ich würde Dir aber zu Freistellungsaufträgen raten.

Alles Gute für Dich

Wilhelm

Das hört sich alles richtig an, die Kapitalertragsteuer sollte angerechnet werden. Wenn Sie nicht die überteuerte Elster-Hotline anrufen wollen, rufen Sie Ihr Finanzamt an. Die helfen Ihnen bestimmt weiter.

Ergänzung: Sie haben völlig recht. Aus einem mir nicht erklärlichen Grund fallen die Einünfte aus Kapitalvermögen in der Berechnung völlig unter den Tisch. Sowohl die Zinseinnahmen als auch die Kapitalertragsteuer werden in der Berechnung nicht ausgewiesen. Lediglich auf Seite 1 der Berechnung gibt es einen fadenscheinigen Fehlerhinweis. Falls Ihr Finanzamt Ihnen dazu Auskunft gibt / gab schreiben Sie mir gerne die Antwort.

Hallo Guido,
so ganz verstehe ich dein Anliegen nicht. Die KESt wurde bereits von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Wo soll die noch angerechnet werden? Falls zuviel bezahlt worden ist, wird dies im Bescheid berücksichtigt. Ich kenne Elster nicht im Detail und was es alles kann. Wenn alles korrekt eingegeben ist, wie gesagt - warte den Steuerbescheid ab. Hier gibt es immer noch die Möglichkeit des Einspruchs.
Das die Kirchensteuer bezahlt werden muss, ist leider so. Hier kann aber auch bei der Bank beantragt werden, von Kapitaleinkünften auch die Kirchensteuer direkt abzuführen (soll ohnehin kommen).
mfg
Josef

sorry…keine Ahnung - ich arbeite nicht mit dem ELSTER Programm

sorry…keine Ahnung - ich arbeite nicht mit dem ELSTER Programm.

Ich war unterdessen beim Finazamt.
Es hatte lt. Auskunft des Beamten nichts mit einer Falscheingabe meinerseits sondern mit einer Fehlfunktion in Elster zu tun.
Danke Euch allen aber für die Antworten.

Auch dann wenn keine Einkommensteuererklärung abgegeben wird bzw. wenn in der Einkommensteuererklärung Zinserträge nicht angegeben werden, müssen Mitglieder bestimmter Kirchen auf ALLE Zinserträge Kirchensteuer bezahlen.

Man kann auch das Kreditinstitut beauftragen ZUSÄTZLICH zur Abgeltungssteuer die Kirchensteuer direkt abzuführen.