Da ich keine Freistellungsbescheinigung bei der Bank abgegeben habe, habe ich für das vergangene Jahr Kapitalertragssteuer gezahlt, die in Zeile 49 der Einkommensteuererklärung angegeben wird (Der Kapitalertrag in Zeile 7). Kirchensteuer wurde darauf nicht abgeführt. Bei Steuerberechnung in Elster ergab sich aus allem dann nur, dass ich die Kirchensteuer abführen muss, jedoch keine Anrechnung der gezahlten Kapitalertragsteuer. Wie kann das sein, bzw. was habe ich falsch gemacht?
Guido