Eingang Kündigung beim Arbeitgeber

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt :

Ein Arbeitnehmer möchte kündigen.
Da die frist zum Monatsende (aktuell 31.03) sehr knapp ist, stellt sich die Frage ob eine schriftliche Kündigung (die wahrscheinlich nach dem 31.03. ankommt) durch ein Fax vorab bereits rechtlich gültig bekannt gemacht werden kann, um die in diesem Falle gültige Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten (Kündigung zum 30.04.2006).

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße
Jörg Esser

Postweg nötig - oder vorbeibringen
Da die Kündigung gemäß $ 623 BGB der Schriftform bedarf und Fax o.ä. ausdrücklich ausgeschlossen sind, muss der Postweg genutzt werden. Aber wenn derjenige welche sich beeilt, ist die meistens morgen früh schon in der Firma und je nach Hauspostlauf (kann manchmal länger dauern als die „normale“ Post) bis morgen mittag auffm Schreibtisch.

Hier ist noch jeder persönlich erschienen um das dumme Gesicht zu sehen.

Gruß

Stefan

Ergänzung!
Hallo,

was gern übersehen wird: eine Kündigung „4 Wochen zum Monatsende“ bedeutet nicht, einen Monat (bis zum 30. oder 31.) vorher kündigen zu müssen. 4 Wochen sind 28 Tage. Die Grundkündigungsfristen lt. nach Gesetz bis 2 Jahre Zugehörigkeit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, danach immer 1 Monat (2 Monate) zum Monatsende, je nach Zugehörigkeit. Tarifverträge können anderes vorsehen.

Gruss
T.

Hallo

lt. nach Gesetz bis 2 Jahre
Zugehörigkeit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, danach
immer 1 Monat (2 Monate) zum Monatsende, je nach
Zugehörigkeit. Tarifverträge können anderes vorsehen.

Nö. Die verlängerten Küfristen des §622 BGBG gelten zunächst einmal nur für den AG und auch nur Zeiten ab Vollendung des 25. Lebensjahres werden berücksichtigt.

Einzelvertraglich ausdrücklich vereinbarte längere Küfristen sind aber wirksam möglich.

Gruß,
LeoLo