Eingang Kündigung kleine Firma zwischen den Jahren

Hallo,

ein AN möchte kündigen. Das Arbeitsverhältnis ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündbar".
Der An wird am 28.12. von einem neuen AG einen Arbeitsvertrag erhalten und möchte - bei korrektem Arbeitsvertrag vorausgesetzt - dann kündigen.
In der alten Firma sind aber evtl. zwischen den Feiertagen nur 2 bis 3 Personen aus dem Controlling anwesend. Der Geschäftsführer ist nicht da, eine formelle Personalabteilung gibt es nicht.

Der AN würde nun sich von einem Kollegen den Eingang der Kündigung bestätigen lassen.
Wäre dann der Eingang wirksam? Oder muss das der Chef annehmen oder jemand anderes mit Personalverantwortung?
Post per Einschreiben würde ja nicht mehr reichen.

Danke für Antworten

Ja

Der AN würde nun sich von einem Kollegen den Eingang der
Kündigung bestätigen lassen.

Wenn der das macht, reicht das aus.
Kenne selber einen Fall, da hat es die Samstags-Aushilfs-Sekretärin entgegengenommen und per Eingangstempel bestätigt.

Wäre dann der Eingang wirksam?

Ja

Oder muss das der Chef annehmen

Nein

oder jemand anderes mit Personalverantwortung?

Nein

Post per Einschreiben würde ja nicht mehr reichen.

Stimmt. Selbst Express könnte knapp werden.

Der AN würde nun sich von einem Kollegen den Eingang der
Kündigung bestätigen lassen.

Wenn der das macht, reicht das aus.

Äähm … du meinst jetzt aber nicht zufällig irgendeinen Kollegen, der mit Posteingang nichts zu tun hat?

Kenne selber einen Fall, da hat es die
Samstags-Aushilfs-Sekretärin entgegengenommen und per
Eingangstempel bestätigt.

Die Samstags-Aushilfs-Sekretärin war vermutlich auch für den Posteingang zuständig.

Der AN würde nun sich von einem Kollegen den Eingang der
Kündigung bestätigen lassen.

Wenn der das macht, reicht das aus.

Kenne selber einen Fall, da hat es die
Samstags-Aushilfs-Sekretärin entgegengenommen und per
Eingangstempel bestätigt.

Na da bin ich ja beruhigt dass du dich da so gut auskennst…

Macht ja auch keinen Unterschied ob nun eine Sekretärin die mit der Postannahme betraut ist, oder ein sonstiger Kollege der dies möglicherweise nicht ist, das Teil annimmt… oder vielleicht doch?

Wäre dann der Eingang wirksam?

Ja

Im geschilderten Fall wahrscheinlich sogar eher nicht.

Oder muss das der Chef annehmen

Nein

Warum nicht?

oder jemand anderes mit Personalverantwortung?

Nein

Warum nicht?

Post per Einschreiben würde ja nicht mehr reichen.

Stimmt. Selbst Express könnte knapp werden.

Soso…

Gruss Ivo

Es ist ausreichend, wenn ein Mitarbeiter der Firma den Erhalt quittiert um die Kündigung wirksam zuzustellen. Sie ist dann der Firma zugegangen. Wann sie dann der Chef liest ist eine andere Frage.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sei so lieb…
…nichts zu behaupten, von dem Du so gar keine Ahnung hast!

Hi!

Es ist ausreichend, wenn ein Mitarbeiter der Firma den Erhalt
quittiert um die Kündigung wirksam zuzustellen. Sie ist dann
der Firma zugegangen. Wann sie dann der Chef liest ist eine
andere Frage.

Das ist - sorry - Bullshit!

Es ist im Gegentum sogar so, dass bei Bekanntheit, dass zwischen den Tagen kein Empfangsberechtigter im Hause ist, die Kündigung schlicht nicht mehr fristgemäß zugestellt werden kann!

LG
Guido

Sei du so lieb…
…auf diese gewisse persönliche Note deiner Mitteilungen besser zu verzichten.

…auf diese gewisse persönliche Note deiner Mitteilungen
besser zu verzichten.

Wie soll er denn reagieren, wenn du die falsche These auch noch mit einer solchen Vehemenz vertrittst.

Will nicht behaupten dass es in 90% aller Fälle gut geht, wenn es so läuft. Das liegt vor allem daran, dass ein AG den MA der eh nicht mir bei Ihm areiten möchte zumeist trotz formaler Fehler aus dem Vertrag lässt, ABER: wenn es mal nicht so ist, dann hat der MA schlechte Karten bei deinem Rat.

Gruss Ivo

1 „Gefällt mir“

O.K., irgendwer, der berechtigt ist, Post anzunehmen, sollte den Eingang bestätigen. Das dies nicht die Reinigungsaushilfkraft ist, ist klar. Müsste ja in einer Geschäftsordnung geregelt sein.

Nun nehmen wir mal den Fall an, dass niemand da ist. Offiziell Betriebsferien sind nicht ausgeschrieben.
Dann kann sich eine Firma doch nicht seiner Pflichten entledigen und gar niemanden ins Büro setzen. Das ist jetzt sehr überspitzt gedacht, aber interessieren würde mich das schon.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]