Gibt es einen Paragrafen oder ein Urteil, dass die Behörde verpflichtet, den Empfang von Unterlagen zu bestätigen?
wevell
Gibt es einen Paragrafen oder ein Urteil, dass die Behörde verpflichtet, den Empfang von Unterlagen zu bestätigen?
wevell
Welche Behörde ?
Was für Unterlagen ?
wevell
Kannst Du dies auch etwas genauer mitteilen?
- z.B.: Stadtverwaltung,
Allein bei der Stadtverwaltung fallen mir so ca. 20 verschiedene Ämter ein.
Speziell Sozialamt, grundsätzlich aber jedes Amt, dass dem VwVG unterliegt.
wevell
Also, speziell zu dem Sozialamt kann ich folgendes mitteilen.
Wenn man sehr nett ist und den Sachgebietsleiter bittet,
unterschreibt er auch eine Annahmebestätigung.
Danke für die aufschlussreiche Antwort. Also jedes Mal zum Sachgebietsleiter gehen.
Vielleicht erfolgt noch eine Antwort auf eingangs gestellte Frage.
wevell
Danke für die aufschlussreiche Antwort. Also jedes Mal zum
Sachgebietsleiter gehen.
Wieso, erwartest Du, dass der Pförtner dir eine Bestätigung unterschreibt ?
Hallo,
ich antworte mal aus meiner beruflichen Sicht - wir bestätigen grundsätzlich den Eingang von Anträgen wie z.B. Antrag auf Pflegeleistungen oder auch Kündigungen,also Sachen, die Fristen auslösen oder an Fristen gebunden sind. Sonstiger Schriftverkehr wird nicht gesondert mit einer schriftlichen oder mündlichen Eingangsbestätigung versehen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
also einfache Antwort auf die gestellte Frage:
Nein, es gibt keine generelle gesetzliche Regelung, die eine Behörde dazu verpflichtet, eine Eingangsbestätigung zu versenden.
Gruß
Michael