Hallo,
ist irgendwo geregelt, dass bei Abgabe von angeforderten Dokumenten (Anträge, Nachweise etc.) das Amt eine Bestätigung über den Eingang erteilen muss?
Danke TM
Hallo,
ist irgendwo geregelt, dass bei Abgabe von angeforderten Dokumenten (Anträge, Nachweise etc.) das Amt eine Bestätigung über den Eingang erteilen muss?
Danke TM
Rechtsanspruch besteht nicht!
Hallo
Rechtsanspruch besteht nicht!
Wieso sagst du das so bestimmt?
Manche Argen haben eine Vordruck dafür:
http://www.die-keas.org/pdf/empfangsbestaetigung.pdf
Da steht alles drauf, was draufgehört. Kann man ja abschreiben und die passenden Daten einsetzen und ausdrucken.
Viele Grüeß
Ach ne??? Wie nett!!! Bitte lesen!!! Die Frage war, ob RECHTSANSPRUCH besteht und der besteht nun mal nicht.
Ach ne??? Wie nett!!! Bitte lesen!!! Die Frage war, ob RECHTSANSPRUCH besteht und der besteht nun mal nicht.
Und meine Frage war, wieso du das so bestimmt sagst, d. h. wo das steht oder worauf du dich berufst.
weil es dafür keinen § gibt!!!
es gibt meiner meinung nach einen passus in der verordnung wie ein verwaltungsakt zu führen ist, in dem steht das jedes dokument mit eingangspempel zu versehen ist und das jeder ein recht auf bestäötigten eingan hat
Hi,
es gibt meiner meinung nach einen passus in der verordnung wie
ein verwaltungsakt zu führen ist, in dem steht das jedes
dokument mit eingangspempel zu versehen ist und das jeder ein
recht auf bestäötigten eingan hat
genau das suche ich.
Weißt du ungefähr in welcher Verordnung?
TM