Eingangsbildschirm, juristische Fristen

Hallo,

ich bin juristischer Laie, deshalb folgende Fragen:

  • der Eingangsbildschirm, der mich darauf hinweist, wie ich Fragen zu formulieren habe, ist das nicht auch schon hart am Rande der Legalität, da ich jedem aufzeige, wie die Hürden, ob zu Recht oder nur zur Besitzstandswahrung geschaffen, zu umschiffen sind.
  • Fristen:
    der konkrete Fall ist kein Problem, aber die Basis meiner Frage.
    Jemand wird aufgefordert innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen, ob die erfaßten Daten bzgl. der Wehrpflicht richtig sind.
    Dies ist m.E. völlig weltfremd, da immer damit zu rechnen ist, dass jemand im Urlaub ist, der auch, nicht ungewöhnlich, mal 3 Wochen dauern kann, also Vorbereitung, Urlaub, nachbereitung, es müßten doch mindestens 4 Wochen sein, innerhalb man Daten korrigieren kann.
    Ich weiß, daß ich bei Nachweisen nachträglich Fristen einhalten kann, aber welche Schwachköpfe, mir fällt kein freundlicherer Ausdruck ein, verzapfen so etwas.
    Diese Leute sind doch rettungslos überbezahlt, wenn solche Gesetze zu Stande kommen.
    Es gibt sicher Menschen, die bei einem solchen Schreiben nach ihrem Urlaub in Panik geraten, die kann doch vermieden werden.
    Gruß Volker

Hallo Volker,

  • der Eingangsbildschirm, der mich darauf hinweist, wie ich
    Fragen zu formulieren habe, ist das nicht auch schon hart am
    Rande der Legalität, da ich jedem aufzeige, wie die Hürden, ob
    zu Recht oder nur zur Besitzstandswahrung geschaffen, zu
    umschiffen sind.

Erklärt wird dort tatsächlich, wie Fragen formuliert sein müssen,
damit in diesem Bereich tätige Menschen mit Sachverstand darauf
antworten dürfen, ohne selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Dies erfordert zwar häufig ein wenig selbständiges denken, die
Verbreitung von Informationen zur Rechtslage (wie in den
angesprochenen FAQs) sowie das Denken an und für sich sind aber
gottseidank hierzulande noch nicht verboten. Es fällt nur den meisten
offensichtlich schwer, das Denken…

Erst einmal einen herzlichen Glückwunsch an alle, die drei Wochen
Urlaub am Stück machen können! Ich weiss, dass es den meisten schwer
fällt zu akzeptieren, dass man IMMER für seinen Briefkasten
verantwortlich ist, aber es ist nunmal so. Auch halte ich Fristen von
10 Tagen nicht zwingend für Weltfremd, aber das ist sicher
Einzelfall- und Einstellungssache. Weiter sehe ich aber auch kein
Problem darin…

Ich weiß, daß ich bei Nachweisen nachträglich Fristen
einhalten kann, aber welche Schwachköpfe, mir fällt kein
freundlicherer Ausdruck ein, verzapfen so etwas.
Diese Leute sind doch rettungslos überbezahlt, wenn solche
Gesetze zu Stande kommen.

Zum besseren Verständnis von Sinn und Unsinn dieser und ähnlicher
Regelungen empfehle ich den Besuch einer Vorlesung zum allgemeinen
Teil des BGB. Ansonsten bleibt Dir natürlich auch noch der Gang zum
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Eines weiteren
Kommentars enthalte ich mich bewusst.

Es gibt sicher Menschen, die bei einem solchen Schreiben nach
ihrem Urlaub in Panik geraten, die kann doch vermieden werden.

Ja, und zwar indem sie sich daran gewöhnen, wie alle anderen auch,
ihren Briefkasten auch in Zeiten der Abwesenheit leeren zu lassen.

Differenzierenden Gruß - Jaschiii

Moien!

Hallo,

ich bin juristischer Laie, deshalb folgende Fragen:

  • der Eingangsbildschirm, der mich darauf hinweist, wie ich
    Fragen zu formulieren habe, ist das nicht auch schon hart am
    Rande der Legalität, da ich jedem aufzeige, wie die Hürden, ob
    zu Recht oder nur zur Besitzstandswahrung geschaffen, zu
    umschiffen sind.

Manche haben auch an allem zu motzen…

  • Fristen:
    der konkrete Fall ist kein Problem, aber die Basis meiner
    Frage.
    Jemand wird aufgefordert innerhalb von 10 Tagen mitzuteilen,
    ob die erfaßten Daten bzgl. der Wehrpflicht richtig sind.
    Dies ist m.E. völlig weltfremd, da immer damit zu rechnen ist,
    dass jemand im Urlaub ist, der auch, nicht ungewöhnlich, mal 3
    Wochen dauern kann, also Vorbereitung, Urlaub, nachbereitung,
    es müßten doch mindestens 4 Wochen sein, innerhalb man Daten
    korrigieren kann.
    Ich weiß, daß ich bei Nachweisen nachträglich Fristen
    einhalten kann, aber welche Schwachköpfe, mir fällt kein
    freundlicherer Ausdruck ein, verzapfen so etwas.

Naja, wer hier der Schwachkopf fragt man sich…

Anders ausgedrückt…welcher Schwachkopf (sorry, mir fällt bei dir nichts anderes ein) kapiert nicht, daß anderenfalls die minimale Frist für alles 6 Wochen wäre und dies organisatorische Chaos geben würde…naja…vielleicht verliert sich die weltfremdheit bei dir ja mal irgendwann

Bernd

Hi Jaschiii,
zunächst Danke für die schnelle Re.
Dass die Beantworter geschützt werden sollen ist mir schon klar, ich hatte eher im Kopf, dass das Problem doch ist, ich zeige Leuten, wie sie eine Falle umschiffen können. Ich kann mir vorstellen, dass ein „giftiger“ Jurist, das als Anstiftung zu dieser Umgehung einschätzt und auch begründen kann.

Erst einmal einen herzlichen Glückwunsch an alle, die drei
Wochen
Urlaub am Stück machen können!

Leider kann ich dies auch nicht. Trotzdem ist es nicht ungewöhnlich und muß daher bei Fristen berücksichtigt werden.
Ich ärgere mich auch über den Schornsteinfeger, der lange Zeit unangemeldet vor der Tür steht.

Ich weiss, dass es den meisten

schwer
fällt zu akzeptieren, dass man IMMER für seinen Briefkasten
verantwortlich ist, aber es ist nunmal so.

Damit habe ich kein Problem, es geht um die Frist!

Auch halte ich

Fristen von
10 Tagen nicht zwingend für Weltfremd, aber das ist sicher
Einzelfall- und Einstellungssache.

Da es sich nicht um ein plötzlich unvorhersehbares Ereignis handelt, halte ich weiterhin die Frist für unangemessen kurz.

Zum besseren Verständnis von Sinn und Unsinn dieser und
ähnlicher
Regelungen empfehle ich den Besuch einer Vorlesung zum
allgemeinen
Teil des BGB. Ansonsten bleibt Dir natürlich auch noch der
Gang zum
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Eines weiteren
Kommentars enthalte ich mich bewusst.

Es darf doch nicht notwendig sein Jura-Veranstaltungen zu besuchen, um Sinn oder Unsinn von Gesetzen, Verordnungen etc. zu verstehen. Diese haben so gestaltet zu sein, dass ich sie als „normaler Bürger“ nachvollziehen kann.

Ja, und zwar indem sie sich daran gewöhnen, wie alle anderen
auch,
ihren Briefkasten auch in Zeiten der Abwesenheit leeren zu
lassen.

Von wem? Aus der Verwandschaft ist aus Alters- oder Entfernungsgründen niemand in der Lage mit vertretbarem Aufwand diesen Job zu übernehmen. Soll ich ein „Home-Sitter“ engagieren, nur für den Fall, dass evtl. zeitl. kritische Post eintrifft? Unangemessen teuer.

Gruß Volker

Hallo Bernd,

zunächst vielen Dank für deine re.

Manche haben auch an allem zu motzen…

Möchte ich eigentlich garnicht, aber es ist doch ein Widerspruch, wenn etwas nicht erlaubt ist und ich dann auf die Tricks hinweise, die Klippen umgehen. Ich denke, dass ein findiger Jurist hier Beihilfe unterstellen und begründen kann.

Naja, wer hier der Schwachkopf fragt man sich…
Anders ausgedrückt…welcher Schwachkopf (sorry, mir fällt bei
dir nichts anderes ein) kapiert nicht, daß anderenfalls die
minimale Frist für alles 6 Wochen wäre

Tja, Bernd soweit wollte ich nicht gehen, aber 6 Wochen sind mir noch lieber, danke für den Vorschlag.

und dies

organisatorische Chaos geben würde…

Das Chaos kann eigentlich nicht entstehen, da die Kriegserfassung seit der Geburt in 17 Jahren vorhersehbar ist. Der Betroffene weiß aber nicht wann dieser zettel bei ihm eintrifft, soll er evtl. für mehrere Jahen jemanden einstellen (wo von bezahlen) der die Bürokratie bedient?

naja…vielleicht

verliert sich die weltfremdheit bei dir ja mal irgendwann

Ich hoffe nicht!
Ich denke es ist sinnvoller hier Meinungen einzuholen, als gleich zu empfehlen juristen zu beauftragen. Diese würde es sicher freuen.

wenn ich selbst betroffen bin, scheue ich mich auch nicht diesen Weg zu gehen, es geht hier wirklich nur um den Sinn einer so kurzen Frist, es handelt sich ja nicht um ein Ereigniss, das unvorhersehbar war.

Gruß Volker

Bernd

Moien!

Soory, aber wenn du nach den beiden Antworten immer noch nicht begriffen hast, daß das alles schon seinen Sinn hat war das "Schwachkopf in meiner Antwort wohl vermutlich berechtigt!

An Deienr Stelle würde ich dagegen klagen, dmait irgendwelche schachköpfige Richter (die allerdings klüger sind als du) alles bestätigen und du für deine Uneinsichtigkeit/Arroganz schön zahlen darfst!!

Natürlich sind einige Gesetze unsinnig bzw. ve4ralter aber nehme einfach zur Kenntnis, daß die Welt um dich herum nicht aus Idioten ebsteht und du scheinbar um einiges dümmer bist als diejenigen die die Gesetze erstellen!

Bernd

Hallo Bernd,

An Deienr Stelle würde ich dagegen klagen, dmait irgendwelche
schachköpfige Richter (die allerdings klüger sind als du)
alles bestätigen und du für deine Uneinsichtigkeit/Arroganz
schön zahlen darfst!!

Bist du Jurist, der Geld braucht?
Es geht doch nicht um mich, es ist eine Situation, die mir bekannt wurde und ich gerne mal Meinungen zu meiner Einstellung hören wollte.
Du unterstellst also, dass Gesetze per se korrekt sind. Hm, da habe ich arge Zweifel, sie sind von Menschen gemacht und müsse immer überprüft werden. Auch das „Gottes-urteil“ war mal gerecht.

Die Re. der Bundes"wehr" bezog sich auch nur auf juristische Argumente und ging überhaupt nicht auf die Intention ein, mal schauen, was die zweite Anfrage bringt.

Natürlich sind einige Gesetze unsinnig bzw. ve4ralter aber
nehme einfach zur Kenntnis, daß die Welt um dich herum nicht
aus Idioten ebsteht und du scheinbar um einiges dümmer bist
als diejenigen die die Gesetze erstellen!

warum bin ich dümmer, als diejenigen, die die Gesetze erstellen, wenn ich Dinge hinterfrage?

Wenn das „Dummheit“ ist, wünsche ich mir ganz viele „dumme“ Menschen, auch wenn dies sicherlich nicht immer bequem ist.

Aber, Bernd, ich fürchte wir werden hier keine Lösung finden und sollten, so du magst, die Diskussion per E-Mail weiterführen.

Ich wünsche dir einen schönen Abend und nicht eine Situation in der die Polizei Hilfeleistung verweigert, auch das habe ich erlebt.

Gruß Volker